Kosten

Kostentransparenz ist wichtig für alle Beteiligten! Deshalb spreche ich vor einer Auftragserteilung offen über die Vergütung und die Kostenrisiken.

Rechtsschutz

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, bezahlt die Rechtsschutzversicherung in der Regel die Erstberatung. Wenn Sie sicher sein wollen, dass die Kosten von Ihrer Versicherung übernommen werden, sollten Sie diese kontaktieren und erfragen, ob die Kosten für Ihr konkretes Problem übernommen werden. Gegebenenfalls sollten Sie sich direkt eine Schadensnummer oder eine schriftliche Bestätigung darüber geben lassen, dass Ihre Kosten für die Erstberatung bei einem Rechtsanwalt abgedeckt sind. Diese Schadensnummer bzw. die schriftliche Bestätigung, sowie die Kontaktdaten der Rechtsschutzversicherung und Ihre Versicherungsnummer bringen Sie bitte zum ersten Gespräch in die Kanzlei mit. Mit diesen Unterlagen kann ich die bei mir entstehenden Gebühren direkt mit der Versicherung abrechnen. Dann entstehen Ihnen keine Kosten für das erste Beratungsgespräch.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Ansonsten rechne ich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz(RVG) ab. In diesem Gesetz sind die Gebühren des Anwalts festgesetzt. Dadurch ist sichergestellt,  dass feste und nachvollziehbare Rahmenbedingungen für die Abrechnung eines Rechtsstreits gegeben sind und somit für alle Beteiligten klare Regelungen für die Abrechnung entstehen. Zum einen richten sich die Rechtsanwaltsgebühren nach dem sogenannten Gegenstandswert und zum anderen, unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem nach dem Umfang oder Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit.

Individuelle Gebührenvereinbarung

Da die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht in allen Fällen für den Mandanten oder den Anwalt zu angemessenen Ergebnissen führt, besteht die Möglichkeit, in solchen Fällen Gebührenabreden zu treffen, d. h., es kann ein Stundenhonorar oder eine Pauschalvergütung abgesprochen werden, über die eine Gebührenvereinbarung getroffen wird. Ich ziehe es in solchen Fällen vor, nach einem vorher festgesetzten Gesamtbetrag abzurechnen, da der Mandant vorher weiß, was ihn am Ende erwartet.