Online-Scheidung

Mit der Online-Scheidung bieten wir Ihnen außer der herkömmlichen Scheidung, die Möglichkeit, Ihre Scheidung zeitsparend und kostengünstig von überall online einzuleiten. Dieser Weg ist insbesondere geeignet, wenn zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner keine sogenannten Folgesachen streitig sind und Sie diese einvernehmlich oder, soweit dies gesetzlich zulässig ist, überhaupt nicht, regeln wollen, oder schon geregelt haben.

 I. Vorteile der Online-Scheidung

  • Wir vertreten Sie vor allen Familiengerichten, egal an welchem Ort in Deutschland.
  • Gebühren für die außergerichtliche Beratung und Vertretung fallen bei der Online Scheidung nicht an, wenn Sie schon alles geregelt haben, oder sonst nichts regeln möchten.
  • Für die Durchführung der einvernehmlichen Scheidung benötigen Sie nur einen Anwalt, so dass die Kosten für einen zweiten Anwalt ebenfalls eingespart werden können.
  • Zeitaufwendige Anwaltsbesuche sind nicht erforderlich. Stattdessen können Sie das Scheidungsformular unbürokratisch und sicher am PC ausfüllen und uns online übermitteln. Anhand Ihrer Angaben werden wir den Scheidungsantrag nach den Vorschriften des FamFG bei dem zuständigen Amtsgericht einreichen.
  • Sie werden in jeder Lage des Verfahrens, je nach Ihren Wünschen, per E-mail, Fax oder Telefon umfassend beraten und vertreten. Damit ist eine kompetente und zugleich effiziente Durchführung der Online-Scheidung gewährleistet.

 

II. Ablauf der Online-Scheidung

Wenn die folgenden Punkte für Sie zutreffen, dann stellt die Online-Scheidung einen modernen und unkomplizierten Weg für Ihre Scheidung:

  • Sie, Ihr Ehepartner oder Sie gemeinsam haben sich entschlossen, sich scheiden zu lassen?
  • Sie wollen dabei Zeit, Nerven und Kosten sparen?
  • Gleichzeitig wollen Sie aber einen kompetenten, vertrauenswürdigen juristischen Partner als Scheidungsanwalt an Ihrer Seite haben?

Wir freuen uns, wenn Sie unserem erfahrenen Team der Fachanwaltskanzlei für Familienrecht Ehlers Ihr Vertrauen schenken.

Wir vertreten Sie bei der Online-Scheidung in ganz Deutschland. Es ist dabei unerheblich, ob Sie in Frankfurt, München, Berlin oder Leipzig wohnen, da der persönliche Kontakt Online erfolgt. Die erforderlichen Unterlagen können Sie uns bei der Online-Scheidung per Fax, E-mail oder Post übermitteln.

Im Scheidungstermin werden Sie in der Regel von uns persönlich vertreten. Oder wir beauftragen einen Scheidungsanwalt vor Ort. Selbstverständlich entstehen für Sie keine zusätzlichen Mehrkosten.

In Vier Schritten zur Online-Scheidung

  1. Bitte füllen Sie das Online-Scheidungformular aus und senden es an uns. Dies ist unverbindlich und es entstehen Ihnen dadurch keine Kosten: Zum Online-Scheidungsformular
  2. Sobald wir Ihr Online-Scheidungsformular erhalten haben, schreiben wir Sie an und teilen Ihnen mit, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen. Dies wird in der Regel eine auf uns lautende Vollmacht im Original, der Mandatsvertrag und Ihre Heiratsurkunde im Original sein. Sofern Sie minderjährige Kinder haben, müssen die Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder dem Amtsgericht gemeinsam mit der Prozessvollmacht und der Heiratsurkunde eingereicht werden.Gleichzeitig teilen wir Ihnen die voraussichtlich entstehenden Kosten mit. Den endgültigen Gegenstandswert setzt das Gericht im Gerichtstermin fest.Sofern Sie kein oder nur ein geringes Einkommen haben, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Gegebenenfalls können wir für Sie den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen. Wird diese bewilligt, werden die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren vom Staat übernommen. Zum Antrag auf Verfahrenskostenhilfe Fragen können Sie selbstverständlich jederzeit persönlich an uns richten.
  3. Nachdem Sie uns Ihre Unterlagen zurückgesandt haben, erstellen wir für Sie den Scheidungsantrag und reichen ihn beim zuständigen Gericht ein. Das Gericht fordert dann einen Gerichtskostenvorschuss an. Wenn dieser von Ihnen eingezahlt ist, übersendet das Gericht Ihnen und Ihrem Ehepartner die Fragebögen zum Versorgungsausgleich, sofern Sie diesen nicht ausgeschlossen haben. Diese Fragebögen werden dann von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben an das Gericht zurückgesandt.
  4. Sobald die Auskünfte der Versorgungsträger von beiden Beteiligten vorliegen, bestimmt das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung, zu dem Sie beide erscheinen müssen. Zu dem Termin werden Sie von uns oder einem von uns beauftragten Rechtsanwalt begleitet. Im Scheidungstermin wird die Scheidung ausgesprochen. Diese wir nach Ablauf eines Monats rechtskräftig.

 

III. Online-Scheidungsformular

Füllen Sie dieses Formular bitte möglichst vollständig aus. Dieses Formular dient nur zu internen Zwecken und stellt keine Beauftragung dar. Durch die Übersendung entstehen für Sie keine Kosten.

Zum Formular