Familienrecht

Das Familienrecht umfasst als Teilgebiet des Zivilrechts die Verhältnisse zwischen Personen, die in in einer Ehe- oder Lebenspartnerschaft stehen oder sie eingehen wollen. Dabei geht es um Rechtsfolgen von Trennung und Scheidung, aber auch um vertragliche Ausgestaltungen dieser Rechtsverhältnisse. Die daraus resultierenden Fragen erfordern eine fachliche und kompetente Beratung in einem komplexen Rechtsgebiet, mit gleichzeitiger emotionaler Beteiligung der Betroffenen.

Unsere Aufgabe ist es, Sie bei der Gestaltung von Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträgen sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen best möglich zu unterstützen. Mit unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Familienrechts, stehen wir Ihnen bei gerichtlichen und außergerichtlichen Regelungen zu folgenden Themen zur Seite.