Trennungsvereinbarung

Eine Trennungsvereinbarung ist ein Ehevertrag während der Trennung.

Zwischen Ehegatten können verschiedene rechtlich verbindende Vereinbarungen getroffen werden, die im Falle einer Trennung und Scheidung klar regeln, welche Verpflichtungen und Rechte jeder der Parteien hat. Grundsätzlich handelt es sich bei einem Vertrag zwischen Ehegatten, der notariell beglaubigt wurde, immer um einen Ehevertrag.
Je nach dem Inhalt des Vertrages spricht man dann von einer Trennungsvereinbarung oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung.

Eine reine Trennungsvereinbarung regelt die Modalitäten der Trennung bis zur Scheidung. Sie nimmt daher oftmals Punkte einer Scheidungsfolgenvereinbarung voraus. Von einer Trennungsvereinbarung spricht man, wenn in einer Klausel des Vertrages festgehalten ist, dass einzelne Vereinbarungen mit der rechtskräftigen Scheidung enden oder ob die getroffene Vereinbarung nach einer rechtskräftigen Scheidung weiterhin gilt bzw. neue Regelungen getroffen werden müssen.

Vorteile einer einvernehmlichen notariellen Vereinbarung

Es wird also deutlich, dass eine im Einvernehmen ausgehandelte notarielle Trennungsvereinbarung die Kosten einer Scheidung niedrig halten kann. Denn gemeinsam erarbeitete Regelungen zwischen den Ehegatten tragen erheblich zu einer gütlichen Scheidung bei.

Im Unterschied zur Scheidungsfolgenvereinbarung bezieht sich die Trennungsvereinbarung nur auf die Zeit der Trennung, während die Eheleute also noch verheiratet sind. Sinn und Zweck ist es, die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung zu ebnen, wobei die Möglichkeit besteht Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen zu kombinieren, soweit dies zu diesem Zeitpunkt schon möglich ist.

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