Rechtsanwältin für Familienrecht in Bad Homburg

Die Kanzlei ist spezialisiert auf das Familienrecht, das Erbrecht und das Seniorenrecht und unterhält Standorte in Bad Homburg und Limburg. Mit über 20 Jahren Erfahrung als Fachanwältin für Familienrecht, stehen wir Ihnen in der Benzstraße 9, 61352 Bad Homburg mit Rat und Tat zur Seite. Die Mandanten kommen nicht nur aus Bad Homburg, sondern aus dem ganzen Bezirk. Dazu zäheln unter anderem Oberursel und Friedrichsdorf.

Sie erreichen uns mit dem Auto in wenigen Minuten direkt aus Bad Homburg oder aus den umliegenden Orten. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren Sie von Oberursel oder Friedrichsdorf mit der S5 bis zum Bahnhof Bad Homburg. Vom Bahnhof aus sind es zu Fuß nur wenige Minuten bis zur Kanzlei.

Worum geht es im Rechtsgebiet Familienrecht?

Das Rechtsgebiet Familienrecht beschäftigt sich mit Rechtsbeziehungen zwischen Personen die sich aufgrund von Ehen und Lebenspartnerschaften entwickelt haben. Diese sind in Deutschland mit Rechtsfolgen verbunden, wenn es zu einer Trennung bzw. Scheidung kommt. Unsere tägliche Arbeit ist es, unsere Mandanten bei der Ausgestaltung dieser Rechtsverhältnisse zu unterstützen. Die sich hieraus ergebenden Fragen und Streitigkeiten erfordern eine fachliche Beratung, die wir Ihnen bieten.

Damit wir Sie professionell auf dem Rechtsgebiet Familienrecht beraten und gegebenenfalls vertreten können, bieten wir Ihnen an unserem Standort in Bad Homburg unsere Unterstützung an. In der Benzstraße 9 beraten wir Sie rund um das Thema Familienrecht, gestalten für Sie Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträge, sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Welches Familiengericht ist bei einer Scheidung zuständig?

Die Frage zum zuständigen Gericht beantwortet § 122 FamFG,Örtliche Zuständigkeit des Gerichts. Dabei gilt eine klare Reihenfolge:

1. das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
2. das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit einem Teil der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern bei dem anderen Ehegatten keine gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben;

Wenn z.B. einer der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen Kindern den Wohnsitz in Bad Homburg, Oberursel oder Friedrichsdorf hat, dann ist in Sachen Familienrecht und speziell im Falle einer Scheidung, das Familiengericht in Bad Homburg zuständig.

3. das Gericht, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt gehabt haben, wenn einer der Ehegatten bei Eintritt der Rechtshängigkeit im Bezirk dieses Gerichts seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
4. das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
5. das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
6. das Amtsgericht Schöneberg in Berlin.

Wenn Sie keine gemeinsamen Kinder haben, dann gilt in der genannten Reihenfolge die Wahl des Gerichts. Befand sich also zum Beispiel Ihre zuletzt bewohnte Ehewohnung im Gerichtsbezirk Bad Homburg und einer von Ihnen beiden wohnt im Bezirk des Gerichts Bad Homburg, dann ist das Familiengericht Bad Homburg für Ihre Scheidung zuständig. Wohnt keiner von Ihnen beiden mehr im Gerichtsbezirk, in dem die Ehewohnung war, muss der Scheidungsantrag bei dem Gericht eingereicht werden, in dessen Bezirk der Antragsgegner jetzt wohnt.
Sollte der Aufenthaltsort des Antragsgegners nicht bekannt sein, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der/die Antragsteller/in lebt. Wenn keiner dieser gesamten Voraussetzungen zutrifft, ist zur Not das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig.

Welche Vereinbarungen können die Ehe-/Partner treffen

Lebenspartnerschaften und Ehen sind in dem deutschen Gesetz verankert und sind somit auch mit Rechten aber auch Pflichten verbunden. Liegt keine vertragliche Vereinbarung für eine Ehe oder Lebenspartnerschaft vor, so greifen die vom Gesetzgeber festgelegten Regelungen, die häufig nicht der Situation oder den Vorstellungen der Partner entsprechen. An dieser Stelle können vertragliche Vereinbarungen getroffen werden, die die gesetzlichen Regelungen ändern oder modifizieren. Diese Vereinbarungen nennt man, je nach individuellen Situation:

Je nach Situation Ihrer Beziehung stehen verschiedene vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung, die Sie wahrnehmen könnnen.

Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Sie finden uns in der Benzstraße 9, 61352 Bad Homburg. Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.