Rechtsanwältin für Familienrecht in Limburg und Diez

Die Kanzlei unterhält Standorte in Limburg und Bad Homburg. An beiden ist Rechtsanwältin Angelika Ehlers, Fachanwältin für Familienrecht, für Sie da. Sie betreut schon seit über 20 Jahren Mandanten zum Rechtsgebiet Familienrecht aus den Gerichtsbezirken Limburg-Weilburg und Diez. Sie finden die Kanzlei an der Adresse In den Fritzenstücker 2, 65549 Limburg, die in wenigen Minuten per Auto aus Diez sowie Limburg zu erreichen ist. Aus beiden Orten verkehren diverse Buslinien, die in der Nähe der Kanzlei halten.

Worum geht es im Rechtsgebiet Familienrecht?

In unserer täglichen Arbeit auf dem Rechtsgebiet Familienrecht beschäftigen wir uns mit Rechtsbeziehungen zwischen Personen. In der Regel geht es um Ehe und Lebenspartnerschaften und damit verbunden Rechtsfolgen. Dabei geht es häufig um Trennungen und Scheidungen, sowie um vertragliche Ausgestaltungen dieser Rechtsverhältnisse. Alle daraus resultierenden Fragen auf dem Rechtsgebiet Familienrecht erfordern eine fachliche Beratung, die mit gleichzeitiger emotionaler Beteiligung der Betroffenen einhergeht.

Um Sie professionell auf dem Rechtsgebiet Familienrecht beraten und gegebenenfalls vertreten zu können, bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an dem Standort in Limburg an. Wir beraten Sie gerne unter der Adresse In den Fritzenstücker 2, 65549 Limburg rund um das Thema Familienrecht, gestalten für Sie Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträge, sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

 

Welches Familiengericht ist bei einer Scheidung zuständig?

Die Frage zum zuständigen Gericht beantwortet § 122 FamFG,Örtliche Zuständigkeit des Gerichts. Dabei gilt eine klare Reihenfolge:

1. das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
2. das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit einem Teil der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern bei dem anderen Ehegatten keine gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben;

Wenn z.B. einer der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen Kindern den Wohnsitz im Gerichtsbezirk Limburg hat, dann ist in Sachen Familienrecht und für eine Scheidung das für Limburg zuständige Familiengericht maßgeblich.

3. das Gericht, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt gehabt haben, wenn einer der Ehegatten bei Eintritt der Rechtshängigkeit im Bezirk dieses Gerichts seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
4. das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
5. das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
6. das Amtsgericht Schöneberg in Berlin.

Wenn Sie keine gemeinsamen Kinder haben, dann gilt in der genannten Reihenfolge die Wahl des Gerichts. Befand sich also zum Beispiel Ihre zuletzt bewohnte Ehewohnung im Gerichtsbezirk Diez und einer von Ihnen beiden wohnt im Gerichtsbezirk Diez, dann ist das Familiengericht Diez für Ihre Scheidung zuständig. Wohnt keiner von Ihnen beiden mehr im Gerichtsbezirk, wo die Ehewohnung war, muss der Scheidungsantrag bei dem Gericht eingereicht werden, in dessen Bezirk der Antragsgegner jetzt wohnt.
Wenn beispielsweise der Aufenthaltsort des Antragsgegners nicht bekannt ist, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der/die Antragsteller/in lebt. Wenn keiner dieser gesamten Voraussetzungen zutrifft, ist zur Not das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig.

Scheidung

Im Falle einer möglichen oder anstehenden Scheidung ist guter Rat gefragt, denn Sie müssen sich mit folgenden Fragen beschäftigen:

  • Muss ich und wie muss ich das gemeinsame Hab und Gut aufteilen?
  • In welchem Fall und an wen muss ich Unterhalt zahlen?
  • Wie sieht das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für unsere gemeinsamen Kinder aus? Welche Möglichkeiten gibt es hier und welche Rechte stehen mir zu?
  • Was passiert mit meinen Rentenbezügen? Was ist an dieser Stelle zu tun, um den Scheidungstermin nicht unnötig heraus zu zögern?

Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.