Rechtsanwältin für Erbrecht in Limburg und Diez

Die Kanzlei ist spezialisiert auf dem Erbrecht und unterhält Standorte in Limburg und Bad Homburg. An beiden ist Rechtsanwältin Angelika Ehlers, Fachanwältin für Familienrecht, für Sie da. Sie betreut schon seit über 20 Jahren Mandanten zum Rechtsgebiet Erbrecht. Sie finden die Kanzlei unter der Adresse In den Fritzenstücker 2, 65549 Limburg, die in wenigen Minuten per Auto aus Diez sowie Limburg zu erreichen ist. Aus beiden Orten verkehren diverse Buslinien, die in der Nähe der Kanzlei halten.

Häufige Fragen zum Erbrecht

An dieser Stelle finden Sie einige Fragen zum Thema Erbrecht. Weitere Fragen mit Antworten erhalten Sie auf unsere Erbrecht Seite.

Muss man das Erbe ausdrücklich annehmen?

Ein Erbe muss man gar nicht annehmen. Wer hingegen nicht erben will, muss gegenüber dem Nachlassgericht innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis des Todesfalls die Erbschaft ausschlagen.

Kann der Ehegatte nach der Scheidung noch an das Vermögen des geschiedenen Ehegatten gelangen?

In der Tat ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wenn beispielsweise die Ehefrau nach der Scheidung verstirbt und ihr gesamtes Vermögen der gemeinsamen Tochter hinterlassen hat und diese Tochter nach ein paar Jahren kinderlos verstirbt, erbt ihr Vater nach der gesetzlichen Erbfolge das komplette Vermögen, wenn diese kein Testament errichtet hat.

Wichtig: Wer vermeiden will, dass der Ex-Partner doch noch an den kompletten Nachlass kommt, muss durch testamentarische Regelung, z.B. Vor- und Nachbarschaft, Vorsorge treffen.

Kann das gemeinschaftliche Testament von jedem der Ehegatten und jederzeit widerrufen werden?

Ja, unter Lebenden ist der Widerruf des gemeinsam verfassten Testamentes jederzeit möglich. Der Widerruf ist eine einseitige Erklärung eines der Ehegatten, die zu ihrer Wirksamkeit notariell beglaubigt sein muss.
Sie muss dem anderen Ehepartner zugehen.

Ist einer der Ehepartner bereits verstorben, lässt sich das Berliner Testament nicht mehr ändern!

Erbt der überlebende Ehegatte automatisch alles, wenn keine Kinder da sind?

Nein, wenn kein Testament vorliegt, erben bei Verheirateten, kinderlosen Paaren immer auch die Eltern des Erblassers mit und bilden mit dem Überlebenden Ehegatten eine Erbengemeinschaft. Wenn die Eltern nicht mehr leben, rücken die Geschwister nach.

Weitere Fragen und Antworten zum Thema Erbrecht erhalten Sie auf der folgenden Seite: Erbrecht.