Ehevertrag

Es ist dem Heiratswilligen regelmäßig nicht bewusst, aber wenn er heiratet, dann schließt er mit dem Partner einen umfangreichen Vertrag. Das Gesetz knüpft an die Eheschließung verschiedene Folgen, die zum Teil während und zum Teil nach Beendigung der Ehe eingreifen.
Diese gesetzliche Regelungen können in einem Ehevertrag den jeweiligen persönlichen Verhältnissen angepasst werden.

 

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Grundsätzlich ist ein Ehevertrag immer sinnvoll um im Falle einer Scheidung unangenehmen Überraschungen vorzubeugen.

Besonders ratsam ist der Abschluss eines Ehevertrags

  • bei einer sogenannten Doppelverdiener-Ehe ohne Kinder, einer Heirat im hohen Alter oder einer Ehe mit einem Unternehmer oder Selbständigen;
  • wenn sich die Vermögensverhältnisse oder das Alter der Eheleute erheblich unterscheiden;
  • wenn die Eheleute unterschiedliche Nationalitäten haben. Dann sollte festgelegt werden, welches Recht im Falle der Trennung bzw. Scheidung gelten soll.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen Ehevertrag brauchen, sollten Sie sich umfassend von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen, denn durch einen Ehevertrag können Sie im Falle einer Scheidung erhebliche Kosten sparen.

Was kann in einem Ehevertrag geregelt werden?

Die gesetzlichen Regelungen während und nach einer Ehe können in einem Ehevertrag den jeweiligen persönlichen Verhältnissen angepasst werden. Diese Möglichkeit besteht sowohl vor, als auch nach dem Eingehen der Ehe, also insbesondere zu einem Zeitpunkt, zu dem die Partner an ein Scheitern der Ehe überhaupt nicht denken und einen vorbeugenden Vertrag schließen wollen. Der Vorteil ist die Möglichkeit, dass zu diesem Zeitpunkt sachlich und ohne allzu große Emotionen eine Vereinbarung getroffen werden kann, die dann im Falle der Trennung eine faire und für beide Seiten angemessene Regelung darstellt. Aber auch wenn die Ehe gescheitert ist oder ein Scheitern wahrscheinlich ist, können die Eheleute diese Regelungen noch treffen, in Form einer Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung.

Die wesentlichen Punkte, die individuell ausgestaltet werden können sind, der Güterstand, der Unterhalt und die Versorgung im Alter, aber auch weitere Dinge, die für Sie wichtig sind, solange sie nach dem Gesetz nicht sittenwidrig sind.

Güterstand

Der Güterstand regelt die Zuordnung des Vermögens während der Ehe und für den Fall der Scheidung.
Grundsätzlich, d. h., wenn keine andere Regelung getroffen ist, leben die Partner während der Ehe in dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Daneben gibt es die Gütergemeinschaft, die heutzutage jedoch kaum noch vorkommt und die Gütertrennung, bei der sich die Eheleute vermögensrechtlich wie Fremde gegenüberstehen.
So kann beispielsweise grundsätzlich die Gütertrennung gewählt werden oder es kann bei der Zugewinngemeinschaft bleiben mit der Möglichkeit der Modifizierung, indem beispielsweise Wertsteigerungen für ererbtes Vermögen, oder das Betriebsvermögen komplett vom Zugewinn ausgeschlossen sind.

Nach ausführlicher Beratung durch Ihren Fachanwalt für Familienrecht, welcher Güterstand für Sie der geeignete ist, können Sie diesen auswählen und einen auf Ihre Erfordernisse speziell abgestimmten Ehevertrag schließen.

Unterhalt

Im Ehevertrag kann aber nicht nur die Frage des Zugewinnausgleichs geregelt werden. Vielmehr können auch Bestimmungen für den Fall des Scheiterns der Ehe und zwar insbesondere im Hinblick auf Unterhaltsansprüche und die Versorgung der Eheleute im Alter getroffen werden. Unterhaltsansprüche eines Ehegatten gegen den anderen kommen nach der Scheidung vor allem in Betracht, wenn ein Ehegatte nicht in der Lage ist, für seinen Unterhalt selbst zu sorgen, z. Bsp. wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder, aus Altersgründen oder wegen Krankheit, aber auch wegen langer Ehedauer, wenn ein Ehepartner nicht oder nur unzureichend gearbeitet hat um seinen Unterhalt selbst sicherzustellen. Hierzu können individuelle Vereinbarungen getroffen werden um eine Unterhaltspflicht zu erweitern oder einzuschränken. Darüber hinaus kann die Höhe eines eventuellen Unterhaltsanspruchs begrenzt, also auf einen Höchstbetrag festgelegt werden, wobei hierzu verschiedene alternative Möglichkeiten denkbar sind.

Da die Konsequenzen von Unterhaltsvereinbarungen sehr weitreichend sein können, sollen Sie sich hierüber durch Ihren Fachanwalt für Familienrecht umfassend beraten lassen, um die für Sie passende Alternative herauszufinden.

Versorgung im Alter

Nach dem Gesetzt erfolgt im Falle der Scheidung der Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich). Dies ist vor allen Dingen sinnvoll, wenn einer der Ehepartner, z. Bsp. wegen der Betreuung minderjähriger Kinder oder unentgeltlicher Mithilfe im Betrieb des Anderen, selbst für sein Alter nicht ausreichend vorgesorgt hat. Da das Gesetz aber nicht unterscheidet, ob ein Ehepartner auf den Rentenausgleich angewiesen ist, so ist unerheblich, ob der Ausgleichsberechtigte etwa eigenes hohes Vermögen hat oder z. Bsp. über eine Lebensversicherung abgesichert ist.
Da dies zu Ungerechtigkeiten führen kann, haben die Partner die Möglichkeit, bereits vor (oder auch während) der Ehe Vereinbarungen hierüber zu treffen.
Es besteht die Möglichkeit, den Versorgungsausgleich ganz auszuschließen oder einzelne Versorgungsanwartschaften unberücksichtigt zu lassen.

Über die Möglichkeiten und Risiken einer solchen Vereinbarung sollten Sie sich umfassend von Ihrem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen.