Nachehelicher Unterhalt
Trennungen und Scheidungen gehören leider zum Leben dazu, und in diesen schwierigen Zeiten müssen oft viele rechtliche Fragen geklärt werden. Eine dieser zentralen Fragen betrifft den sogenannten nachehelichen Unterhalt. Wir möchten Ihnen auf unserer Homepage einen Überblick über dieses wichtige Thema verschaffen und Ihnen hilfreiche Informationen an die Hand geben.
Was ist nachehelicher Unterhalt?
Nachehelicher Unterhalt ist eine finanzielle Unterstützung, die einem geschiedenen Ehepartner gewährt wird, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten, den er während der Ehe gewohnt war. Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Verpflichtung, die aufgrund der ehelichen Solidarität besteht, und sie kann in verschiedenen Situationen zum Tragen kommen.
Wann besteht Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?
Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ergibt sich in der Regel, wenn ein geschiedener Ehepartner nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wie die Dauer der Ehe, das Alter und die Gesundheit der Ehepartner, die wirtschaftliche Situation beider Parteien und die Betreuung von gemeinsamen Kindern.
Wie wird der nacheheliche Unterhalt berechnet?
Die Berechnung des nachehelichen Unterhalts ist komplex und kann je nach Oberlandesgerichtsbezirk und individueller Situation variieren. Dabei wird auch darauf geachtet, dass eine angemessene Balance zwischen den Bedürfnissen des Unterhaltsberechtigten und den finanziellen Möglichkeiten des Unterhaltspflichtigen gefunden wird.
Wie lange wird nachehelicher Unterhalt gezahlt?
Die Dauer des nachehelichen Unterhalts hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann in der Regel zeitlich oder der Höhe nach begrenzt sein. Sie kann sich aber auch nach der Länge der Ehe richten oder solange bestehen bleiben, bis sich die Lebensumstände wesentlich ändern. In manchen Fällen wird der Unterhalt auch als sogenannter „Aufstockungsunterhalt“ gewährt, um den finanziell schwächeren Ehepartner bei der Neuorientierung und Wiedereingliederung ins Berufsleben zu unterstützen.
Rechtsgrundlagen für den nachehelichen Unterhalt!
Nach deutschem Recht gibt es mehrere Rechtsgrundlagen für den nachehelichen Unterhalt. Die wichtigsten sind:
1. § 1569 BGB – Grundsätzliche Unterhaltspflicht: Grundsätzlich muss jeder Ehegatte nach der Scheidung selbst für seinen Unterhalt sorgen. Gemäß § 1569 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht eine Unterhaltspflicht zwischen Ehegatten, wenn der andere Ehegatte außerstande ist, für seinen Unterhalt selbst zu sorgen. Diese Pflicht ergibt sich aus der ehelichen Solidarität und setzte voraus, dass ein Ehegatte bedürftig ist und der andere Ehegatte leistungsfähig ist.
2. § 1570 ff. BGB – Geschiedenenunterhalt: §§ 1570 ff. BGB regeln den Unterhalt nach der Scheidung. Dabei wird zwischen verschiedenen Unterhaltstatbeständen unterschieden:
a) Geschiedenenunterhalt wegen Betreuung eines gemeinsamen Kindes (§ 1570 BGB),
b) Geschiedenenunterhalt wegen Alters (§ 1571 BGB),
c) Geschiedenenunterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen (§ 1572 BGB),
d) Geschiedenenunterhalt wegen Erwerbslosigkeit (§ 1573 BGB),
e) Geschiedenenunterhalt aus Billigkeitsgründen (§ 1576 BGB).
3. § 1578 b BGB – Begrenzter Unterhalt nach der Scheidung: Gemäß § 1578 b BGB kann der Unterhaltsanspruch nach der Scheidung zeitlich und/oder der Höhe nach begrenzt sein, wenn eine unbefristete Unterhaltsverpflichtung eine unbillige Härte darstellen würde oder wenn der Unterhaltsberechtigte sich nicht ausreichend um eine eigenständige Erwerbstätigkeit bemüht.
4. § 1579 BGB – Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit: Dieser Paragraph regelt die Möglichkeit der Herabsetzung oder Befristung des nachehelichen Unterhalts, aus verschiedenen Gründen, wenn der Anspruchsteller seine Ansprüche verwirkt hat und die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre.
5. § 1573 BGB – Aufstockungsunterhalt: Gemäß § 1573 BGB kann ein Unterhaltsanspruch auch als sogenannter „Aufstockungsunterhalt“ gewährt werden, um den finanziell schwächeren Ehegatten bei der Neuorientierung und Wiedereingliederung ins Berufsleben zu unterstützen.
Bitte beachten Sie, dass die konkrete Anwendung dieser Rechtsgrundlagen von vielen Faktoren abhängt, wie z. B. der Dauer der Ehe, der wirtschaftlichen Situation beider Ehegatten, der Betreuung von gemeinsamen Kindern und individuellen Umständen. Bei rechtlichen Fragen zum Thema nachehelicher Unterhalt sollte daher immer ein spezialisierter Anwalt hinzugezogen werden.