Rechtsanwältin für Erbrecht in Bad Homburg

Eine Beratung kann Ihnen und Ihren Angehörigen viel Kummer ersparen

Wir nehmen uns Zeit für Ihren individuelle Situation und beraten Sie ausführlich zum Thema Erbrecht, Testament und Erbvertrag. Dabei beachten wir Ihren Nachlässe, Ihre individuellen Wünsche und zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie mit Ihrem Erbe verfahren können.

Die Kanzlei ist spezialisiert auf den Rechtsgebieten Erbrecht, Familienrecht und Seniorenrecht. Wir beraten Sie umfassend zu Ihrem speziellen Fall. Beim Erbrecht spielt oft das Familienrecht eine sehr wichtige Rolle, den ein Ehe- oder Lebenspartnervertrag hat einen entscheidenen Einfluss. Vereinbaren Sie einen Termin. Sie finden uns in der Benzstr. 9, 61352 Bad Homburg.

Sie erreichen die Kanzlei in wenigen Minuten mit dem Auto aus Bad Homburg oder den umliegenden Orten. Wenn Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen wollen, dann Fahren Sie bis zum Bahnhof in Bad Homburg. Von Oberursel oder Friedrichsdorf fährt die S5 bis zum Bahnhof in Bad Homburg. Von da aus sind es nur noch wenige Minuten bis zur Kanzlei in der Benzstr. 9.

Häufige Fragen zum Erbrecht

An dieser Stelle finden Sie einige Fragen zum Thema Erbrecht. Weitere Fragen mit Antworten erhalten Sie auf unsere Erbrecht Seite.

Wo sollte man ein Testament sicher aufbewahren?

Das Bankschließfach ist kein sicherer Ort, denn wenn die vermeintlichen Erben mit einem möglicherweise „falschen Erbschein“ das Schließfach öffnen, kann das Testament dabei untergehen. Zu Hause aufzubewahren ist auch keine Lösung, denn dabei ist der Untergang bei Brand oder Wohnungsentrümpelung oder Entwendung vorprogrammiert.

Der sicherste Weg der Aufbewahrung ist die Hinterlegung des Testaments beim Nachlassgericht.

Kann nur Vermögen vererbt werden?

Nein, auch beispielsweise Schadensersatzansprüche, Anwartschaften oder Urheberrechte sind vererbbar, allerdings auch die bestehenden Verbindlichkeiten wie z.B. Kredite!

Müssen sich die Erben um die Grabpflege kümmern?

Nur die Bestattung und die Erstausstattung des Grabes gehören zu den sogenannten Nachlassverbindlichkeiten.

Zur Grabpflege sind die Erben nicht verpflichtet.

Weitere Fragen und Antworten zum Thema Erbrecht erhalten Sie auf der folgenden Seite: Erbrecht.