Vermächtnis

Ein Vermächtnis nach deutschem Recht ist eine wichtige juristische Institution im Bereich des Erbrechts. Es bezeichnet eine testamentarische Anordnung, durch die der Erblasser einer bestimmten Person (dem Vermächtnisnehmer) einen bestimmten Vermögensvorteil zuweist.

Ein Vermächtnis kann sowohl einem Erben zusätzlich zu seinem Erbe als auch einer Person zugewendet werden, die nicht Erbe ist.

Ein Vermächtnis kann verschiedene Formen annehmen. Es kann sich um die Zuweisung eines bestimmten Geldbetrags, eines konkreten Gegenstands (z. B. ein Haus, ein Auto, Schmuck usw.) oder sogar um eine bestimmte Forderung handeln. Der Vermächtnisnehmer hat Anspruch darauf, dass das ihm zugedachte Vermächtnis aus dem Nachlass des Erblassers erfüllt wird.

Es ist wichtig zu betonen, dass ein Vermächtnis nicht automatisch erfüllt wird, sondern von den Vermächtnisnehmern von den Erben eingefordert werden muss. Hier ist die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren zu beachten!

Nach Ablauf dieser Frist dürfen die Erben die Erfüllung des Vermächtnisses verweigern.Wenn der Nachlass nicht ausreicht, um alle Vermächtnisse zu erfüllen, haben diese Vorrang vor den gesetzlichen Erben. Allerdings können Vermächtnisse auch durch den Willen des Erblassers mit einer Auflage oder Bedingung versehen sein, die erfüllt werden muss, bevor das Vermächtnis ausgezahlt wird.

Ein Vermächtnis kann daher dazu dienen, bestimmte Personen oder Organisationen zu bedenken, denen der Erblasser eine besondere Wertschätzung entgegenbringt. Es ermöglicht dem Erblasser eine individuelle und gezielte Verfügung über sein Vermögen auch über den Tod hinaus.