Scheidung mit Immobilien
Scheidung mit Immobilien – Was Sie nach deutschem Recht wissen müssen
Eine Scheidung stellt für viele Paare eine große Herausforderung dar – sowohl auf emotionaler als auch auf rechtlicher Ebene. Besonders komplex wird es, wenn Immobilien im Spiel sind, die während der Ehe erworben wurden oder eine zentrale Rolle im gemeinsamen Leben spielen. In Deutschland unterliegt die Aufteilung von Immobilien während einer Scheidung klaren rechtlichen Regelungen. Hier erfahren Sie, welche Aspekte Sie beachten müssen und wie die Immobilie im Rahmen der Scheidung aufgeteilt wird.
Wie werden Immobilien bei einer Scheidung aufgeteilt?
Im deutschen Recht erfolgt die Aufteilung des Vermögens im Falle einer Scheidung grundsätzlich nach dem Zugewinnausgleich wenn Sie keinen Ehevertrag haben und im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Dies schließt auch Immobilien ein, die während der Ehe gekauft oder im Wert gesteigert wurden.
Im Detail bedeutet das:
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Gemeinsam erworbene Immobilien: Wenn die Immobilie während der Ehe gemeinsam erworben wurde, zählt sie grundsätzlich zum gemeinsamen Vermögen und wir im Zugewinnausgleich berücksichtigt.
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Vor der Ehe erworbene Immobilien: Eine Immobilie, die vor der Ehe im Alleineigentum eines Partners erworben wurde, bleibt grundsätzlich auch nach der Scheidung im Besitz des ursprünglichen Eigentümers. Es kann jedoch eine Wertsteigerung während der Ehe bestehen, die ebenfalls in den Zugewinnausgleich einfließt.
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Wenn die Immobilie während der Ehe nur von einem Ehepartner erworben wurde, zählt sie in dessen Endvermögen und muss im Zugewinn vollumfänglich ausgeglichen werden.
Zugewinnausgleich und Immobilien
Der Zugewinnausgleich bedeutet, dass der Ehepartner der während der Ehe einen geringeren Vermögenszuwachs erzielt hat, einen Ausgleich vom anderen Ehepartner verlangen kann. Dies betrifft auch den Wert der gemeinsamen Immobilien. In der Praxis wird häufig eine Bewertung der Immobilie vorgenommen, um den Zugewinn zu berechnen. Maßgeblicher Stichtag für die Bewertung ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags.
Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie?
Im Rahmen der Scheidung können verschiedene Lösungen für den Umgang mit der Immobilie gefunden werden.
Verkauf der Immobilie: Eine der häufigsten Lösungen ist der Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Der Erlös wird dann entsprechend dem Zugewinnausgleich unter den beiden Ehepartnern aufgeteilt.
Übertragung an einen Ehepartner: In manchen Fällen kann einer der Ehepartner die Immobilie übernehmen. Dafür wird eine finanzielle Entschädigung an den anderen Partner gezahlt, die den Zugewinn ausgleicht. Dies muss jedoch einvernehmlich vereinbart und gegebenenfalls auch notariell beurkundet werden.
Übertragung der Immobilie durch das Gericht
Nach § 1383 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) kann das Gericht im Rahmen einer Scheidung bestimmte Vermögensgegenstände die während der Ehe von einem oder beiden Ehegatten erworben werden auf einen Ehegatten übertragen, wenn dies im Zuge des Zugewinnausgleichs erforderlich ist. Grundsätzlich geht es dabei um die Ausgleichung von Vermögensunterschieden, die während der Ehe erzielt wurden.
1. Vermögensgegenstände im Einzelnen
Dazu gehören:
- Immobilien (z. B. gemeinsames Eigenheim, Mietwohnungen)
- Betriebsvermögen (z. B. Anteile an einem Unternehmen, Geschäftsanteile)
- Wertpapiere (z. B. Aktien, Anleihen)
- Bankguthaben (z. B. Ersparnisse, Girokonten, Sparkonten)
- Forderungen (z. B. Darlehensforderungen oder andere finanzielle Ansprüche)
- Kraftfahrzeuge und andere größere bewegliche Sachen (z. B. Autos, Boote)
2. Übertragung im Zugewinnausgleich
Die Übertragung eines Vermögensgegenstands erfolgt häufig durch:
Zuweisung von Immobilien oder anderen Vermögenswerten durch das Gericht aufgrund eines Antrags des Ausgleichsberechtigten.
Gemeinsame Nutzung bis zur Klärung
In einigen Fällen verbleiben beide Partner in der Immobilie, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn Kinder im Haushalt leben und eine schnelle Lösung zu deren Wohl noch nicht möglich ist.
Auch die Nutzung eines Ehepartners gegeneine Ausgleichszahlung (sog. Nutzungsentschädigung) ist denkbar.
Steuerliche und rechtliche Aspekte
Neben der Aufteilung der Immobilie müssen auch steuerliche Fragen beachtet werden. Beim Verkauf von Immobilien können Grunderwerbsteuer und gegebenenfalls Spekulationssteuer anfallen. Auch die steuerliche Belastung bei der Übertragung von Immobilien ist ein wichtiger Punkt, der nicht unbeachtet bleiben sollte.
Dazu ist es unbedingt ratsam einen Steuerberater aufzusuchen.
Fazit
Die Scheidung ist nicht nur eine emotionale Belastung, sondern auch eine komplexe rechtliche und finanzielle Herausforderung. Besonders wenn Immobilien involviert sind, sollten Sie frühzeitig rechtliche und steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, um die bestmögliche Lösung für beide Parteien zu finden. Ob es um die Aufteilung des Zugewinns, den Verkauf der Immobilie oder die Übertragung an einen Partner geht – eine fundierte rechtliche Beratung ist unerlässlich, um Ihre Rechte und Interessen zu wahren und eine faire Aufteilung zu gewährleisten.