Der Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres) wird von bisher 369,00 € auf 393,00 €, in der zweiten Altersstufe (vom 7. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) von 424,00 € auf 451,00 € und in der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis Vollendung des 18. Lebensjahres) von bisher 497,00 € auf 528,00 € angehoben.

Das staatliche Kindergeld beträgt für das:

1. und 2. Kind jeweils 219,00 €
3. Kind 225,00 €
4. Kind ff. 250,00 €.

Die neuen Regelungen gelten ab dem 01.01.2021. Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle können Sie im folgenden Rechtstipp zu Familienrecht einsehen: Düsseldorfer Tabelle gültig ab 01.01.2023.


Rechtsanwältin Angelika Ehlers
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