Im Rahmen von Trennung und Scheidung kommt es häufig zum Streit über die Frage, seit wann die Parteien getrennt voneinander leben und wie das Getrenntleben zum Beispiel mit Kindern in einem Haushalt gestaltet werden kann.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat sich mit dieser Frage im Beschluss vom 28.03.2024 – 1 UF 160/23 auseinandergesetzt und ausgeführt, dass es bei einer Trennung innerhalb der Ehewohnung erforderlich sei, dass die Eheleute, entsprechend der räumlichen Möglichkeiten, getrennt Wohnen und Schlafen und dass das Getrenntleben auch nach außen erkennbar sei.
Zum anderen sei erforderlich, dass die Eheleute keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen und keine wesentlichen sozialökonomischen Beziehungen mehr bestehen. Verbleibende Gemeinsamkeiten seien nicht schädlich, diese müssten in der Gesamtbetrachtung jedoch unwesentlich sein, sodass vereinzelt bleibende Versorgungsleistungen bzw. gegenseitige Hilfestellungen der Ehegatten untereinander unschädlich seien für die Annahme eines Getrenntlebens, wenn diese nicht regelmäßig oder besonders intensiv seien.
Ein freundschaftlicher, anständiger und vernünftiger Umgang miteinander stehe der Annahme eines Getrenntlebens nicht entgegen.
Das Oberlandesgericht hebt hervor, dass dies insbesondere dann gelte, wenn gemeinsame Kinder im Haushalt leben, denn auch nach der Trennung bleiben die Eltern miteinander verbunden und sie seien zum Wohle ihrer Kinder zum Wohlverhalten verpflichtet.
Aus diesem Grund stehen insbesondere ein höfliches Miteinander und auch die Einnahme von gemeinsamen Mahlzeiten mit den Kindern der Annahme eines Getrenntlebens nicht entgegen.
Als Fachanwältin für Familienrecht habe ich bereits zahlreiche Verfahren zum Thema Trennung, Scheidung und Getrenntleben begleitet und erfolgreich abgeschlossen. Sprechen Sie mich bei Fragen gerne an.
Rechtsanwältin Angelika Ehlers
Fachanwältin für Familienrecht

Rechtsanwältin Angelika Ehlers ist seit über 25 Jahren Fachanwältin für Familienrecht und steht Ihnen mit Ihrem Fachwissen und Erfahrung zur Seite. Sie hat sich auf die Rechtsgebiete Familienrecht, Erbrecht und Seniorenrecht spezialisiert.
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