Seit der Reform des deutschen Zivilprozessrechts im Jahre 2012 hat sich das Güterichterverfahren gemäß § 278 Abs. 5 ZPO als eine effektive Form der Streitbeilegung etabliert. Durch dieses Verfahren haben Parteien einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Möglichkeit, unter der Leitung eines neutralen Güterichters oder einer Güterichterin eine einvernehmliche Lösung zu finden. Im Folgenden soll dieses Verfahren erläutert werden.

Was ist das Güterichterverfahren?

Das Güterichterverfahren ist eine Form der gerichtsinternen Mediation. Im Mittelpunkt steht hier nicht das rechtliche Streitverhältnis, sondern die dahinterliegenden Interessen und Bedürfnisse der Parteien. Der Güterrichter ist ein speziell ausgebildeter Mediator, der auf Vorschlag des Prozessgerichts eingesetzt wird und den Parteien hilft, eine eigenverantwortliche Lösung zu erarbeiten. Im Gegensatz zum Prozessrichter trifft der Güterichter keine bindende Entscheidung.

Wann kommt das Güterichterverfahren zur Anwendung?

Gemäß § 278 Abs. 5 ZPO kann das Gericht die Parteien an einen Güterichter verweisen, wenn dies zur gütlichen Beilegung des Rechtsstreits als geeignet erscheint. Das Verfahren kann also in jeder Phase eines Gerichtsverfahrens eingeleitet werden, sei es während des laufenden Verfahrens, während oder nach der Beweisaufnahme.

Wie läuft das Güterichterverfahren ab?

Der Ablauf des Güterichterverfahrens ist stark an die Mediation angelehnt. Nach der Überweisung an den Güterichter findet zunächst ein Vorgespräch statt. Hier werden der Rahmen und die Regeln des Verfahrens festgelegt und es werden die Kernthemen identifiziert. Im Anschluss daran leitet der Güterrichter die Verhandlungen und fördert den Dialog zwischen den Parteien. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen, die den Interessen beider Parteien gerecht wird. Kommt eine solche Einigung zustande, wird diese in der Regel in Form einer gerichtlichen Vergleichsvereinbarung festgehalten.

Welche Vorteile bietet das Güterichterverfahren?

Das Güterichterverfahren bietet zahlreiche Vorteile. Zum einen ist es meist schneller und kostengünstiger als ein reguläres Gerichtsverfahren. Zum anderen ermöglicht es eine Lösung, die auf die individuellen Bedürfnisse der Parteien zugeschnitten ist und die den Fortbestand der Beziehung zwischen den Parteien ermöglicht oder sogar stärkt. Darüber hinaus hat eine im Güterichterverfahren erzielte Einigung die gleiche Wirkung wie ein rechtskräftiges Urteil und ist damit vollstreckbar.

Insgesamt bietet das Güterichterverfahren gemäß § 278 Abs. 5 ZPO also eine hervorragende Möglichkeit zur gütlichen Streitbeilegung. Es verbindet die Stärken der gerichtlichen Auseinandersetzung mit denen der Mediation und ermöglicht so eine konstruktive und effektive Konfliktlösung.

Anwendung im Familienrecht

Das Güterichterverfahren gemäß § 278 Abs. 5 ZPO hat sich nicht nur im allgemeinen Zivilrecht bewährt, sondern bietet auch im Familienrecht wertvolle Möglichkeiten zur Streitbeilegung. Gerade in diesem sensiblen Bereich, in dem neben rechtlichen oft auch tiefgreifende emotionale und zwischenmenschliche Konflikte eine Rolle spielen, bietet dieses Verfahren eine wichtige Alternative zur herkömmlichen streitigen Scheidung.

Im Bereich des Familienrechts kann das Güterichterverfahren zur Beilegung verschiedener strittiger Fragen genutzt werden. Dies können etwa Fragen zur Vermögensaufteilung, um Umgangsrecht, zur elterlichen Sorge oder zum Unterhalt sein. Dabei kann das Güterichterverfahren sowohl im Rahmen des Scheidungsverfahrens als auch unabhängig davon genutzt werden.

Wie im allgemeinen Zivilrecht auch, kann das Verfahren in jeder Phase eines streitigen Gerichtsverfahrens genutzt werden. Oftmals wird es aufgerufen, um einen Konsens über die wesentlichen Scheidungsfolgen zu erzielen.

Vorteile im Familienrecht

Die Vorteile des Güterichterverfahrens kommen im Familienrecht besonders zum Tragen. Die emotionsgeladene Atmosphäre einer streitigen Scheidung kann oft zu langwierigen und kostspieligen Verfahren führen, die zudem die familiären Beziehungen weiter belasten. Das Güterichterverfahren kann hingegen dazu beitragen, eine für alle Seiten tragbare Lösung zu erarbeiten und so einen konstruktiven Umgang miteinander zu ermöglichen.

Insbesondere bei Eltern kann das Güterichterverfahren dazu beitragen, den Fokus auf das Wohl des Kindes zu legen und eine Lösung zu finden, die dem Kindeswohl entspricht. Durch die gemeinsame Erarbeitung einer Lösung kann zudem das Verständnis und die Akzeptanz der getroffenen Vereinbarungen gefördert werden, was insgesamt zur Stabilität der familienrechtlichen Vereinbarungen beiträgt.

Fazit

Das Güterichterverfahren gemäß § 278 Abs. 5 ZPO bietet auch im Familienrecht eine wertvolle Möglichkeit zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten. Durch seine Flexibilität und die Betonung der Eigenverantwortlichkeit der Parteien ist es besonders geeignet, um individuell zugeschnittene und nachhaltige Lösungen zu finden und so das Konfliktpotential in Familienstreitigkeiten zu minimieren.

Als Fachanwältin für Familienrecht habe ich bereits zahlreiche Güterichterverfahren begleitet und erfolgreich abgeschlossen.


Rechtsanwältin Angelika Ehlers
Fachanwältin für Familienrecht

Anwaltskanzlei für Familienrecht

Rechtsanwältin Angelika Ehlers ist seit über 25 Jahren Fachanwältin für Familienrecht und steht Ihnen mit Ihrem Fachwissen und Erfahrung zur Seite. Sie hat sich auf die Rechtsgebiete Familienrecht, Erbrecht und Seniorenrecht spezialisiert.

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