Mindestunterhalt

1. Einkommensgruppe

  • bis Ende des sechsten Lebensjahres (=1. Stufe) erhöht sich von 335 EUR auf 342 EUR monatlich
  • von sieben bis zum Ende des zwölften Lebensjahres (=2. Stufe) erhöht sich von 384 EUR auf 393 EUR monatlich
  • ab dem 13. Lebensjahr bis zum Volljährigkeit (=3. Stufe) erhöht sich von 450 EUR auf 460 EUR monatlich

2. bis 5. Einkommensgruppe

  • Erhöhung um je 5%

6. bis 10. Einkommensgruppe

  • Erhöhung um je 8%

Das staatliche Kindergeld steigt ab dem 01.01.2017 um 2 EUR pro Kind, d. h.

  • für das 1. Und 2. Kind von 190,00 EUR auf 192,00 EUR
  • für das 3. Und 4. Kind von 196,00 EUR auf 198,00 EUR
  • ab dem 4. Kind von 221,00 EUR auf 223,00 EUR

Das staatliche Kindergeld wird auf den Tabellenunterhalt der Düsseldorfer Tabelle hälftig angerechnet.

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Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle können Sie im folgenden Rechtstipp zu Familienrecht einsehen: Düsseldorfer Tabelle gültig ab 01.01.2023


Rechtsanwältin Angelika Ehlers
Fachanwältin für Familienrecht

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