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	<title>Allgemein Archive - Familienrecht Ehlers</title>
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	<description>Angelika Ehlers - Fachanwältin für Familienrecht</description>
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	<title>Allgemein Archive - Familienrecht Ehlers</title>
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	<item>
		<title>Wirksamkeit von Eheverträgen bei Unternehmerehen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[rae]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 20 Jul 2025 12:08:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof hat in Fortsetzung seiner bisherigen Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle und Ausübungskontrolle von Eheverträgen eine neue Entscheidung getroffen, speziell zur Inhaltskontrolle für eine „Unternehmer Ehe“. In seinem Beschluss vom 28.05.2025 – XII ZB 395/24 hatte sich der BGH mit der Frage zu beschäftigen, ob im vorliegenden Fall ein Zugewinnausgleichsanspruch der Antragsgegnerin wirksam durch einen Ehevertrag [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de/2025/07/wirksamkeit-von-ehevertraegen-bei-unternehmerehen/">Wirksamkeit von Eheverträgen bei Unternehmerehen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de">Familienrecht Ehlers</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof hat in Fortsetzung seiner bisherigen Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle und Ausübungskontrolle von <a href="/ehevertrag/">Eheverträgen</a> eine neue Entscheidung getroffen, speziell zur Inhaltskontrolle für eine „Unternehmer Ehe“.</p>
<p>In seinem <a href="https://openjur.de/u/2527778.html">Beschluss vom 28.05.2025 – XII ZB 395/24</a> hatte sich der <a href="https://www.bundesgerichtshof.de">BGH</a> mit der Frage zu beschäftigen, ob im vorliegenden Fall ein <a href="/zugewinnausgleich/">Zugewinnausgleichsanspruch</a> der Antragsgegnerin wirksam durch einen <a href="/ehevertrag/">Ehevertrag</a> ausgeschlossen worden ist.</p>
<p>Die Besonderheit im vorliegenden Fall war, dass der Antragsteller als Gesellschafter an verschiedenen Unternehmen seiner Familie beteiligt und dort teilweise auch als Geschäftsführer tätig war. Die Gesellschaftsverträge sehen vor, dass jeder Gesellschafter mit dem Ehegatten <a href="/gueterrecht/">Gütertrennung</a> zu vereinbaren hat.</p>
<h2>Unternehmerehe und Gütertrennung</h2>
<p>Zu dem schon in früheren Entscheidungen wiederholt ausgesprochenen Grundsatz, dass der Spielraum im Güterrecht für eine vertragliche Gestaltung am größten ist, folgt der BGH: “dass die Beteiligten eine Unternehmerehe geführt haben, führt hier zu keiner anderen Beurteilung. Denn der Senat hat für Unternehmerehen bereits entschieden, dass ein vertraglicher Ausschluss des Zugewinnausgleichs auch dann nicht im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle zu korrigieren ist, wenn bereits bei Vertragsschluss absehbar gewesen ist, dass sich der andere Ehegatte ganz oder teilweise aus dem Erwerbsleben zurückziehen würde und ihm deshalb eine vorhersehbar nicht kompensierbare Lücke in der Altersversorgung verbleibt“.</p>
<h2>Das Unternehmen als Lebensgrundlage im Falle der Scheidung</h2>
<p>Im Anschluss daran folgt der BGH der Begründung der Vorinstanz, in dem er ein überwiegendes legitimes Interesse des erwerbstätigen Ehegatten anerkannt hat, das Vermögen eines selbstständigen Erwerbsbetriebes durch die Vereinbarung der <a href="/gueterrecht/">Gütertrennung</a> einem möglicherweise existenzbedrohenden Zugriff seines Ehegatten im <a href="/scheidung/">Scheidungsfall</a> zu entziehen und damit nicht nur für sich, sondern auch für die Familie, die Lebensgrundlage zu erhalten (so bereits <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&amp;Datum=15.03.2017&amp;Aktenzeichen=XII%20ZB%20109%2F16">Senatsbeschluss vom 15.03.2017 – XII ZB 109/16</a>).</p>
<h2>Ungleichgewicht in der Lastenverteilung bleibt offen</h2>
<p>Ob ein objektives Ungleichgewicht in der Lastenverteilung des <a href="/ehevertrag/">Ehevertrages</a> vorliegt, hat der BGH in vorliegender Entscheidung offengelassen, mit der Begründung, dass eine für die Unwirksamkeit ebenso erforderliche „subjektive Imparität“ nicht vorliege.<br />
Verkürzt dargestellt, hat der BGH dazu ausgeführt, unabhängig von der Wirksamkeit der Klauseln in den Gesellschaftsverträgen, die den Antragsteller zur Vereinbarung der <a href="/gueterrecht/">Gütertrennung</a> verpflichten, könne nicht von einer subjektiven Imparität ausgegangen werden, weil dem Antragsteller keine Verwerflichkeit zur Last falle. Denn in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sei ein überwiegendes legitimes Interesse an der Sicherung der Lebensgrundlage, auch für die Familie selbst, unabhängig von entsprechenden Güterstandsklauseln anerkannt.</p>
<h2>Bundeserichtshof sieht keine Bedenken</h2>
<p>Der BGH führt im Ergebnis aus: „Soweit das Beschwerdegericht eine Anpassung der Vereinbarung der Gütertrennung im Wege der Ausübungskontrolle abgelehnt hat, begegnet dies aus Rechtsgründen keinen Bedenken“.</p>
<h2>Eigene Anmerkung</h2>
<p>Für die Praxis dürfte vorliegende Entscheidung des Bundesgerichtshofs nun Rechtssicherheit für die Überprüfung von <a href="/ehevertrag/">Unternehmer Eheverträgen</a> gewähren.</p>
<hr>
<h3><a href="/">Rechtsanwältin Angelika Ehlers</a><br>
<small><a href="/familienrecht/">Fachanwältin für Familienrecht</a></small></h3>
<a href="/"><img decoding="async" src="/wp-content/uploads/2024/07/Angelika-Ehlers-2023-600.jpg" width="220px" alt="Anwaltskanzlei für Familienrecht" /></a>
<p><a href="/"">Rechtsanwältin Angelika Ehlers</a> ist seit über 25 Jahren <a href="/familienrecht/">Fachanwältin für Familienrecht</a> und steht Ihnen mit Ihrem Fachwissen und Erfahrung zur Seite. Sie hat sich auf die <a href="/rechtsgebiete/">Rechtsgebiete</a> <a href="/familienrecht/">Familienrecht</a>, <a href="/erbrecht/">Erbrecht</a> und <a href="/seniorenrecht/">Seniorenrecht</a> spezialisiert.</p>

<p>Für eine persönliche Beratung steht Ihnen Rechtsanwältin Angelika Ehlers in unserer <a href="/kanzlei-in-limburg-an-der-lahn/">Zentrale in Limburg</a> und der <a href="/kanzlei-in-bad-homburg-vor-der-hoehe/">Niederlassung in Bad Homburg</a> zur Verfügung.</p><p>Der Beitrag <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de/2025/07/wirksamkeit-von-ehevertraegen-bei-unternehmerehen/">Wirksamkeit von Eheverträgen bei Unternehmerehen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de">Familienrecht Ehlers</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Übertragung von Immobilien und sonstigen Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleich</title>
		<link>https://www.familienrecht-ehlers.de/2025/05/uebertragung-von-immobilien-und-sonstigen-vermoegensgegenstaenden-im-zugewinnausgleich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rae]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 May 2025 05:32:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gemäß § 1383 Abs. 1 BGB kann das Familiengericht auf Antrag des Gläubigers anordnen, dass der Schuldner ihm bestimmte Gegenstände seines Vermögens unter Anrechnung auf die Ausgleichsforderung im Zugewinnausgleich überträgt. Die Vorschrift enthält eine Einschränkung des Grundsatzes in § 1378 1 BGB, dass der Zugewinnausgleich durch Zahlung von Geld erfolgt. Die Regelung gilt nur zugunsten [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1383.html" target="_blank" rel="noopener">Gemäß § 1383 Abs. 1 BGB</a> kann das Familiengericht auf Antrag des Gläubigers anordnen, dass der Schuldner ihm bestimmte Gegenstände seines Vermögens unter Anrechnung auf die Ausgleichsforderung im <a href="/zugewinnausgleich/">Zugewinnausgleich</a> überträgt. Die Vorschrift enthält eine <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1378.html" target="_blank" rel="noopener">Einschränkung des Grundsatzes in § 1378 1 BGB</a>, dass der Zugewinnausgleich durch Zahlung von Geld erfolgt.</p>
<p>Die Regelung gilt nur zugunsten des Gläubigers einer Ausgleichsforderung, dem Schuldner steht kein entsprechendes Recht zu, seine Verpflichtung durch Übertragung einzelner Vermögenswerte zu erfüllen.</p>
<p>Von <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1383.html" target="_blank" rel="noopener">§1383 BGB</a> sind Haushaltsgegenstände ausgeschlossen, da diesbezüglich die Vorschrift des <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1568b.html">§ 1568 b BGB</a> spezieller ist.</p>
<p>Voraussetzungen für die Übertragung einzelner Vermögensgegenstände sind:</p>
<ul>
<li>auf Seiten des Gläubigers, dass die Übertragung erforderlich ist, um eine grobe Unbilligkeit zu vermeiden,</li>
<li>auf Seiten des Schuldners, dass ihm die Übertragung zumutbar ist.</li>
</ul>
<p>Für beides gilt zu Lasten des Gläubigers ein strenger Maßstab.</p>
<p>Beispiele sind das <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de/2025/03/aktueller-beschluss-vom-oberlandesgericht-frankfurt-zum-getrenntleben/">Familienheim, das der Gläubiger und die mit ihm zusammenlebenden Kinder dringend benötigen</a>, um eine eheangemessene Lebensweise fortführen zu können und zum Beispiel, dass die <a href="/unternehmerscheidung/">Immobilie für einen Gewerbebetrieb</a> benötigt wird.</p>
<p>Das Gericht ändert in seinem Beschluss quasi den Inhalt der Ausgleichsforderung in Bezug auf die Höhe, er hat aber keine sofortige dingliche Übertragungswirkung, sondern begründet nur <strong>eine Pflicht zur Übertragung</strong>.</p>
<p>Der Anwalt muss daher einen gesonderten Antrag auf Verpflichtung zur Vornahme der erforderlichen Übertragungsakte (Abgabe der Einigungserklärung zur Übereignung, Übergabe, etc.) stellen, damit die Übertragung vonstatten gehen kann.</p>
<hr>
<h3><a href="/">Rechtsanwältin Angelika Ehlers</a><br>
<small><a href="/familienrecht/">Fachanwältin für Familienrecht</a></small></h3>
<a href="/"><img decoding="async" src="/wp-content/uploads/2024/07/Angelika-Ehlers-2023-600.jpg" width="220px" alt="Anwaltskanzlei für Familienrecht" /></a>
<p><a href="/"">Rechtsanwältin Angelika Ehlers</a> ist seit über 25 Jahren <a href="/familienrecht/">Fachanwältin für Familienrecht</a> und steht Ihnen mit Ihrem Fachwissen und Erfahrung zur Seite. Sie hat sich auf die <a href="/rechtsgebiete/">Rechtsgebiete</a> <a href="/familienrecht/">Familienrecht</a>, <a href="/erbrecht/">Erbrecht</a> und <a href="/seniorenrecht/">Seniorenrecht</a> spezialisiert.</p>

<p>Für eine persönliche Beratung steht Ihnen Rechtsanwältin Angelika Ehlers in unserer <a href="/kanzlei-in-limburg-an-der-lahn/">Zentrale in Limburg</a> und der <a href="/kanzlei-in-bad-homburg-vor-der-hoehe/">Niederlassung in Bad Homburg</a> zur Verfügung.</p><p>Der Beitrag <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de/2025/05/uebertragung-von-immobilien-und-sonstigen-vermoegensgegenstaenden-im-zugewinnausgleich/">Übertragung von Immobilien und sonstigen Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleich</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de">Familienrecht Ehlers</a>.</p>
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		<item>
		<title>Aktueller Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt zum Getrenntleben</title>
		<link>https://www.familienrecht-ehlers.de/2025/03/aktueller-beschluss-vom-oberlandesgericht-frankfurt-zum-getrenntleben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rae]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Mar 2025 12:24:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Getrenntleben]]></category>
		<category><![CDATA[Oberlandesgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Trennung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Rahmen von Trennung und Scheidung kommt es häufig zum Streit über die Frage, seit wann die Parteien getrennt voneinander leben und wie das Getrenntleben zum Beispiel mit Kindern in einem Haushalt gestaltet werden kann. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat sich mit dieser Frage im Beschluss vom 28.03.2024 – 1 UF 160/23 auseinandergesetzt und ausgeführt, dass [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de/2025/03/aktueller-beschluss-vom-oberlandesgericht-frankfurt-zum-getrenntleben/">Aktueller Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt zum Getrenntleben</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de">Familienrecht Ehlers</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Rahmen von <a href="/trennung/">Trennung</a> und <a href="/scheidung/">Scheidung</a> kommt es häufig zum Streit über die Frage, seit wann die Parteien <a href="/trennung/">getrennt voneinander</a> leben und wie das Getrenntleben zum Beispiel mit Kindern in einem Haushalt gestaltet werden kann.</p>
<p>Das Oberlandesgericht Frankfurt hat sich mit dieser Frage im Beschluss vom <a href="https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/getrenntleben-der-eheleute-trotz-gemeinsamer-wohnung" target="_blank" rel="noopener">28.03.2024 – 1 UF 160/23</a> auseinandergesetzt und ausgeführt, dass es bei einer <a href="/trennung/">Trennung</a> innerhalb der Ehewohnung erforderlich sei, dass die Eheleute, entsprechend der räumlichen Möglichkeiten, getrennt Wohnen und Schlafen und dass das Getrenntleben auch nach außen erkennbar sei.</p>
<p>Zum anderen sei erforderlich, dass die Eheleute keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen und keine wesentlichen sozialökonomischen Beziehungen mehr bestehen. Verbleibende Gemeinsamkeiten seien nicht schädlich, diese müssten in der Gesamtbetrachtung jedoch unwesentlich sein, sodass vereinzelt bleibende Versorgungsleistungen bzw. gegenseitige Hilfestellungen der Ehegatten untereinander unschädlich seien für die Annahme eines Getrenntlebens, wenn diese nicht regelmäßig oder besonders intensiv seien.</p>
<p>Ein freundschaftlicher, anständiger und vernünftiger Umgang miteinander stehe der Annahme eines Getrenntlebens nicht entgegen.</p>
<p>Das Oberlandesgericht hebt hervor, dass dies insbesondere dann gelte, wenn gemeinsame Kinder im Haushalt leben, denn auch nach der <a href="/trennung/">Trennung</a> bleiben die Eltern miteinander verbunden und sie seien zum Wohle ihrer Kinder zum Wohlverhalten verpflichtet.</p>
<p>Aus diesem Grund stehen insbesondere ein höfliches Miteinander und auch die Einnahme von gemeinsamen Mahlzeiten mit den Kindern der Annahme eines Getrenntlebens nicht entgegen.</p>
<p>Als <a href="/">Fachanwältin für Familienrecht</a> habe ich bereits zahlreiche Verfahren zum Thema Trennung, Scheidung und Getrenntleben begleitet und erfolgreich abgeschlossen. Sprechen Sie mich bei Fragen gerne an.</p>
<hr>
<h3><a href="/">Rechtsanwältin Angelika Ehlers</a><br>
<small><a href="/familienrecht/">Fachanwältin für Familienrecht</a></small></h3>
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<p><a href="/"">Rechtsanwältin Angelika Ehlers</a> ist seit über 25 Jahren <a href="/familienrecht/">Fachanwältin für Familienrecht</a> und steht Ihnen mit Ihrem Fachwissen und Erfahrung zur Seite. Sie hat sich auf die <a href="/rechtsgebiete/">Rechtsgebiete</a> <a href="/familienrecht/">Familienrecht</a>, <a href="/erbrecht/">Erbrecht</a> und <a href="/seniorenrecht/">Seniorenrecht</a> spezialisiert.</p>

<p>Für eine persönliche Beratung steht Ihnen Rechtsanwältin Angelika Ehlers in unserer <a href="/kanzlei-in-limburg-an-der-lahn/">Zentrale in Limburg</a> und der <a href="/kanzlei-in-bad-homburg-vor-der-hoehe/">Niederlassung in Bad Homburg</a> zur Verfügung.</p><p>Der Beitrag <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de/2025/03/aktueller-beschluss-vom-oberlandesgericht-frankfurt-zum-getrenntleben/">Aktueller Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt zum Getrenntleben</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de">Familienrecht Ehlers</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Das Güterichterverfahren als eine Alternative zur streitigen Scheidung</title>
		<link>https://www.familienrecht-ehlers.de/2023/08/das-gueterichterverfahren-als-eine-alternative-zur-streitigen-scheidung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rae]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 Aug 2023 08:54:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit der Reform des deutschen Zivilprozessrechts im Jahre 2012 hat sich das Güterichterverfahren gemäß § 278 Abs. 5 ZPO als eine effektive Form der Streitbeilegung etabliert. Durch dieses Verfahren haben Parteien einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Möglichkeit, unter der Leitung eines neutralen Güterichters oder einer Güterichterin eine einvernehmliche Lösung zu finden. Im Folgenden soll dieses Verfahren [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de/2023/08/das-gueterichterverfahren-als-eine-alternative-zur-streitigen-scheidung/">Das Güterichterverfahren als eine Alternative zur streitigen Scheidung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de">Familienrecht Ehlers</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Seit der Reform des deutschen Zivilprozessrechts im Jahre 2012 hat sich das Güterichterverfahren gemäß <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__278.html">§ 278 Abs. 5 ZPO</a> als eine effektive Form der Streitbeilegung etabliert. Durch dieses Verfahren haben Parteien einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Möglichkeit, unter der Leitung eines neutralen Güterichters oder einer Güterichterin eine einvernehmliche Lösung zu finden. Im Folgenden soll dieses Verfahren erläutert werden.</p>
<h2>Was ist das Güterichterverfahren?</h2>
<p>Das Güterichterverfahren ist eine Form der gerichtsinternen Mediation. Im Mittelpunkt steht hier nicht das rechtliche Streitverhältnis, sondern die dahinterliegenden Interessen und Bedürfnisse der Parteien. Der Güterrichter ist ein <a href="/">speziell ausgebildeter Mediator</a>, der auf Vorschlag des Prozessgerichts eingesetzt wird und den Parteien hilft, eine eigenverantwortliche Lösung zu erarbeiten. Im Gegensatz zum Prozessrichter trifft der Güterichter keine bindende Entscheidung.</p>
<h2>Wann kommt das Güterichterverfahren zur Anwendung?</h2>
<p>Gemäß <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__278.html">§ 278 Abs. 5 ZPO</a> kann das Gericht die Parteien an einen Güterichter verweisen, wenn dies zur gütlichen Beilegung des Rechtsstreits als geeignet erscheint. Das Verfahren kann also in jeder Phase eines Gerichtsverfahrens eingeleitet werden, sei es während des laufenden Verfahrens, während oder nach der Beweisaufnahme.</p>
<h2>Wie läuft das Güterichterverfahren ab?</h2>
<p>Der Ablauf des Güterichterverfahrens ist stark an die Mediation angelehnt. Nach der Überweisung an den Güterichter findet zunächst ein Vorgespräch statt. Hier werden der Rahmen und die Regeln des Verfahrens festgelegt und es werden die Kernthemen identifiziert. Im Anschluss daran leitet der Güterrichter die Verhandlungen und fördert den Dialog zwischen den Parteien. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen, die den Interessen beider Parteien gerecht wird. Kommt eine solche Einigung zustande, wird diese in der Regel in Form einer gerichtlichen Vergleichsvereinbarung festgehalten.</p>
<h2>Welche Vorteile bietet das Güterichterverfahren?</h2>
<p>Das Güterichterverfahren bietet zahlreiche Vorteile. Zum einen ist es meist schneller und kostengünstiger als ein reguläres Gerichtsverfahren. Zum anderen ermöglicht es eine Lösung, die auf die individuellen Bedürfnisse der Parteien zugeschnitten ist und die den Fortbestand der Beziehung zwischen den Parteien ermöglicht oder sogar stärkt. Darüber hinaus hat eine im Güterichterverfahren erzielte Einigung die gleiche Wirkung wie ein rechtskräftiges Urteil und ist damit vollstreckbar.</p>
<p>Insgesamt bietet das Güterichterverfahren gemäß <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__278.html">§ 278 Abs. 5 ZPO</a> also eine hervorragende Möglichkeit zur gütlichen Streitbeilegung. Es verbindet die Stärken der gerichtlichen Auseinandersetzung mit denen der Mediation und ermöglicht so eine konstruktive und effektive Konfliktlösung.</p>
<h2>Anwendung im Familienrecht</h2>
<p>Das Güterichterverfahren gemäß § 278 Abs. 5 ZPO hat sich nicht nur im allgemeinen Zivilrecht bewährt, sondern bietet auch im <a href="/familienrecht/">Familienrecht</a> wertvolle Möglichkeiten zur Streitbeilegung. Gerade in diesem sensiblen Bereich, in dem neben rechtlichen oft auch tiefgreifende emotionale und zwischenmenschliche Konflikte eine Rolle spielen, bietet dieses Verfahren eine wichtige Alternative zur herkömmlichen streitigen <a href="/scheidung/">Scheidung</a>.</p>
<p>Im Bereich des <a href="/familienrecht/">Familienrechts</a> kann das Güterichterverfahren zur Beilegung verschiedener strittiger Fragen genutzt werden. Dies können etwa Fragen zur <a href="/vermoegensauseinandersetzung/">Vermögensaufteilung</a>, um <a href="/umgangsrecht/">Umgangsrecht</a>, zur <a href="/sorgerecht/">elterlichen Sorge</a> oder zum <a href="/elternunterhalt/">Unterhalt</a> sein. Dabei kann das Güterichterverfahren sowohl im Rahmen des <a href="/scheidung/">Scheidungsverfahrens</a> als auch unabhängig davon genutzt werden.</p>
<p>Wie im allgemeinen Zivilrecht auch, kann das Verfahren in jeder Phase eines streitigen Gerichtsverfahrens genutzt werden. Oftmals wird es aufgerufen, um einen Konsens über die wesentlichen <a href="/scheidungsfolgenvereinbarung/">Scheidungsfolgen</a> zu erzielen.</p>
<h2>Vorteile im Familienrecht</h2>
<p>Die Vorteile des Güterichterverfahrens kommen im <a href="/familienrecht/">Familienrecht</a> besonders zum Tragen. Die emotionsgeladene Atmosphäre einer streitigen <a href="/scheidung/">Scheidung</a> kann oft zu langwierigen und kostspieligen Verfahren führen, die zudem die familiären Beziehungen weiter belasten. Das Güterichterverfahren kann hingegen dazu beitragen, eine für alle Seiten tragbare Lösung zu erarbeiten und so einen konstruktiven Umgang miteinander zu ermöglichen.</p>
<p>Insbesondere bei Eltern kann das Güterichterverfahren dazu beitragen, den Fokus auf das Wohl des Kindes zu legen und eine Lösung zu finden, die dem Kindeswohl entspricht. Durch die gemeinsame Erarbeitung einer Lösung kann zudem das Verständnis und die Akzeptanz der getroffenen Vereinbarungen gefördert werden, was insgesamt zur Stabilität der <a href="/familienrecht/">familienrechtlichen Vereinbarungen</a> beiträgt.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Das Güterichterverfahren gemäß <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__278.html">§ 278 Abs. 5 ZPO</a> bietet auch im <a href="/familienrecht/">Familienrecht</a> eine wertvolle Möglichkeit zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten. Durch seine Flexibilität und die Betonung der Eigenverantwortlichkeit der Parteien ist es besonders geeignet, um individuell zugeschnittene und nachhaltige Lösungen zu finden und so das Konfliktpotential in Familienstreitigkeiten zu minimieren.</p>
<p>Als <a href="/">Fachanwältin für Familienrecht</a> habe ich bereits zahlreiche Güterichterverfahren begleitet und erfolgreich abgeschlossen.</p>
<hr>
<h3><a href="/">Rechtsanwältin Angelika Ehlers</a><br>
<small><a href="/familienrecht/">Fachanwältin für Familienrecht</a></small></h3>
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<p><a href="/"">Rechtsanwältin Angelika Ehlers</a> ist seit über 25 Jahren <a href="/familienrecht/">Fachanwältin für Familienrecht</a> und steht Ihnen mit Ihrem Fachwissen und Erfahrung zur Seite. Sie hat sich auf die <a href="/rechtsgebiete/">Rechtsgebiete</a> <a href="/familienrecht/">Familienrecht</a>, <a href="/erbrecht/">Erbrecht</a> und <a href="/seniorenrecht/">Seniorenrecht</a> spezialisiert.</p>

<p>Für eine persönliche Beratung steht Ihnen Rechtsanwältin Angelika Ehlers in unserer <a href="/kanzlei-in-limburg-an-der-lahn/">Zentrale in Limburg</a> und der <a href="/kanzlei-in-bad-homburg-vor-der-hoehe/">Niederlassung in Bad Homburg</a> zur Verfügung.</p><p>Der Beitrag <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de/2023/08/das-gueterichterverfahren-als-eine-alternative-zur-streitigen-scheidung/">Das Güterichterverfahren als eine Alternative zur streitigen Scheidung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de">Familienrecht Ehlers</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2023</title>
		<link>https://www.familienrecht-ehlers.de/2022/12/duesseldorfer-tabelle-ab-01-01-2023/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rae]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Dec 2022 07:38:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Düsseldorfer Tabelle]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[Kindesunterhalt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In 2023 beträgt das Kindergeld einheitlich je Kind 250,00 €. Das Kindergeld wird bei Minderjährigen hälftig und bei Volljährigen vollständig vom Tabellenbetrag abgezogen. Die Tabellenbeträge stellen sich wie folgt dar: Gruppe Prozentsatz Nettoeinkommen des/der Barunterhaltspflichtigen Altersstufen in Jahren § 1612 a Abs. 1 BGB 0 &#8211; 5 6 &#8211; 11 12 &#8211; 17 ab 18 [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de/2022/12/duesseldorfer-tabelle-ab-01-01-2023/">Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2023</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de">Familienrecht Ehlers</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In 2023 beträgt das <strong>Kindergeld</strong> einheitlich <strong>je Kind 250,00 €</strong>.<br />
Das Kindergeld wird bei Minderjährigen hälftig und bei Volljährigen vollständig vom Tabellenbetrag abgezogen.</p>
<p>Die Tabellenbeträge stellen sich wie folgt dar:</p>
<table>
<thead>
<tr>
<th>Gruppe</th>
<th>Prozentsatz</th>
<th>Nettoeinkommen<br />
des/der<br />
Barunterhaltspflichtigen</th>
<th colspan="4">Altersstufen in Jahren<br />
§ 1612 a Abs. 1 BGB</th>
</tr>
<tr>
<th></th>
<th></th>
<th></th>
<th>0 &#8211; 5</th>
<th>6 &#8211; 11</th>
<th>12 &#8211; 17</th>
<th>ab 18</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>1.</td>
<td>100</td>
<td>bis 1.900</td>
<td>437</td>
<td style="text-align: right;">502</td>
<td style="text-align: right;">588</td>
<td style="text-align: right;">628</td>
</tr>
<tr>
<td>2.</td>
<td>105</td>
<td>1.901 &#8211; 2.300</td>
<td>459</td>
<td style="text-align: right;">528</td>
<td style="text-align: right;">618</td>
<td style="text-align: right;">660</td>
</tr>
<tr>
<td>3.</td>
<td>110</td>
<td>2.301 &#8211; 2.700</td>
<td>481</td>
<td style="text-align: right;">553</td>
<td style="text-align: right;">647</td>
<td style="text-align: right;">691</td>
</tr>
<tr>
<td>4.</td>
<td>115</td>
<td>2.701 &#8211; 3.100</td>
<td>503</td>
<td style="text-align: right;">578</td>
<td style="text-align: right;">677</td>
<td style="text-align: right;">723</td>
</tr>
<tr>
<td>5.</td>
<td>120</td>
<td>3.101 &#8211; 3.500</td>
<td>525</td>
<td style="text-align: right;">603</td>
<td style="text-align: right;">706</td>
<td style="text-align: right;">754</td>
</tr>
<tr>
<td>6.</td>
<td>128</td>
<td>3.501 &#8211; 3.900</td>
<td>560</td>
<td style="text-align: right;">643</td>
<td style="text-align: right;">753</td>
<td style="text-align: right;">804</td>
</tr>
<tr>
<td>7.</td>
<td>136</td>
<td>3.901 &#8211; 4.300</td>
<td>595</td>
<td style="text-align: right;">683</td>
<td style="text-align: right;">800</td>
<td style="text-align: right;">855</td>
</tr>
<tr>
<td>8.</td>
<td>144</td>
<td>4.301 &#8211; 4.700</td>
<td>630</td>
<td style="text-align: right;">723</td>
<td style="text-align: right;">847</td>
<td style="text-align: right;">905</td>
</tr>
<tr>
<td>9.</td>
<td>152</td>
<td>4.701 &#8211; 5.100</td>
<td>665</td>
<td style="text-align: right;">764</td>
<td style="text-align: right;">894</td>
<td style="text-align: right;">955</td>
</tr>
<tr>
<td>10.</td>
<td>160</td>
<td>5.101 &#8211; 5.500</td>
<td>700</td>
<td style="text-align: right;">804</td>
<td style="text-align: right;">941</td>
<td>1.005</td>
</tr>
<tr>
<td>11.</td>
<td>168</td>
<td>5.501 &#8211; 6.200</td>
<td>735</td>
<td style="text-align: right;">844</td>
<td style="text-align: right;">988</td>
<td>1.056</td>
</tr>
<tr>
<td>12.</td>
<td>176</td>
<td>6.201 &#8211; 7.000</td>
<td>770</td>
<td style="text-align: right;">884</td>
<td>1.035</td>
<td>1.106</td>
</tr>
<tr>
<td>13.</td>
<td>184</td>
<td>7.001 &#8211; 8.000</td>
<td>805</td>
<td style="text-align: right;">924</td>
<td>1.082</td>
<td>1.156</td>
</tr>
<tr>
<td>14.</td>
<td>192</td>
<td>8.001 &#8211; 9.500</td>
<td>840</td>
<td style="text-align: right;">964</td>
<td>1.129</td>
<td>1.206</td>
</tr>
<tr>
<td>15.</td>
<td>200</td>
<td>9.501 &#8211; 11.000</td>
<td>874</td>
<td>1.004</td>
<td>1.176</td>
<td>1.256</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Die Veröffentlichung vom <a href="https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/">Oberlandesgericht Düsseldorf</a> können Sie hier einsehen: <a href="https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2023/index.php">Neue Düsseldorfer Tabelle aus dem Jahr 2023</a></p>
<p>Es wird darauf hingewisen, dass jedes Oberlandsgericht eigene Leitlinien (Auslegungen) hat.</p>
<p>Sollten Sie Fragen zur Düsseldorfer Tabelle haben oder eine Rechtsberatung benötigen, dann <a href="/kontakt/">kontaktieren Sie uns</a>. Mit unseren Standorten in <a href="/kanzlei-in-limburg-an-der-lahn/">Limburg an der Lahn</a> und <a href="/kanzlei-in-bad-homburg-vor-der-hoehe/">Bad Homburg von der Höhe</a> stehen wir Ihnen bei rechtlichen Fragen zur Seite.</p>
<p>Düsseldorfer Tabelle können Sie im folgenden <a href="/rechtstipps/familienrecht/">Rechtstipp zu Familienrecht</a> einsehen: <a href="/2017/01/duesseldorfer-tabelle-kindesunterhalt-was-aendert-sich-2017/">Düsseldorfer Tabelle – Kindesunterhalt – was ändert sich 2017</a> .</p>
<hr>
<h3><a href="/">Rechtsanwältin Angelika Ehlers</a><br>
<small><a href="/familienrecht/">Fachanwältin für Familienrecht</a></small></h3>
<a href="/"><img decoding="async" src="/wp-content/uploads/2024/07/Angelika-Ehlers-2023-600.jpg" width="220px" alt="Anwaltskanzlei für Familienrecht" /></a>
<p><a href="/"">Rechtsanwältin Angelika Ehlers</a> ist seit über 25 Jahren <a href="/familienrecht/">Fachanwältin für Familienrecht</a> und steht Ihnen mit Ihrem Fachwissen und Erfahrung zur Seite. Sie hat sich auf die <a href="/rechtsgebiete/">Rechtsgebiete</a> <a href="/familienrecht/">Familienrecht</a>, <a href="/erbrecht/">Erbrecht</a> und <a href="/seniorenrecht/">Seniorenrecht</a> spezialisiert.</p>

<p>Für eine persönliche Beratung steht Ihnen Rechtsanwältin Angelika Ehlers in unserer <a href="/kanzlei-in-limburg-an-der-lahn/">Zentrale in Limburg</a> und der <a href="/kanzlei-in-bad-homburg-vor-der-hoehe/">Niederlassung in Bad Homburg</a> zur Verfügung.</p><p>Der Beitrag <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de/2022/12/duesseldorfer-tabelle-ab-01-01-2023/">Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2023</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de">Familienrecht Ehlers</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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