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	<title>Familienrecht Ehlers</title>
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	<description>Angelika Ehlers - Fachanwältin für Familienrecht</description>
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	<title>Familienrecht Ehlers</title>
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		<title>Wirksamkeit von Eheverträgen bei Unternehmerehen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[rae]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 20 Jul 2025 12:08:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof hat in Fortsetzung seiner bisherigen Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle und Ausübungskontrolle von Eheverträgen eine neue Entscheidung getroffen, speziell zur Inhaltskontrolle für eine „Unternehmer Ehe“. In seinem Beschluss vom 28.05.2025 – XII ZB 395/24 hatte sich der BGH mit der Frage zu beschäftigen, ob im vorliegenden Fall ein Zugewinnausgleichsanspruch der Antragsgegnerin wirksam durch einen Ehevertrag [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de/2025/07/wirksamkeit-von-ehevertraegen-bei-unternehmerehen/">Wirksamkeit von Eheverträgen bei Unternehmerehen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de">Familienrecht Ehlers</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof hat in Fortsetzung seiner bisherigen Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle und Ausübungskontrolle von <a href="/ehevertrag/">Eheverträgen</a> eine neue Entscheidung getroffen, speziell zur Inhaltskontrolle für eine „Unternehmer Ehe“.</p>
<p>In seinem <a href="https://openjur.de/u/2527778.html">Beschluss vom 28.05.2025 – XII ZB 395/24</a> hatte sich der <a href="https://www.bundesgerichtshof.de">BGH</a> mit der Frage zu beschäftigen, ob im vorliegenden Fall ein <a href="/zugewinnausgleich/">Zugewinnausgleichsanspruch</a> der Antragsgegnerin wirksam durch einen <a href="/ehevertrag/">Ehevertrag</a> ausgeschlossen worden ist.</p>
<p>Die Besonderheit im vorliegenden Fall war, dass der Antragsteller als Gesellschafter an verschiedenen Unternehmen seiner Familie beteiligt und dort teilweise auch als Geschäftsführer tätig war. Die Gesellschaftsverträge sehen vor, dass jeder Gesellschafter mit dem Ehegatten <a href="/gueterrecht/">Gütertrennung</a> zu vereinbaren hat.</p>
<h2>Unternehmerehe und Gütertrennung</h2>
<p>Zu dem schon in früheren Entscheidungen wiederholt ausgesprochenen Grundsatz, dass der Spielraum im Güterrecht für eine vertragliche Gestaltung am größten ist, folgt der BGH: “dass die Beteiligten eine Unternehmerehe geführt haben, führt hier zu keiner anderen Beurteilung. Denn der Senat hat für Unternehmerehen bereits entschieden, dass ein vertraglicher Ausschluss des Zugewinnausgleichs auch dann nicht im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle zu korrigieren ist, wenn bereits bei Vertragsschluss absehbar gewesen ist, dass sich der andere Ehegatte ganz oder teilweise aus dem Erwerbsleben zurückziehen würde und ihm deshalb eine vorhersehbar nicht kompensierbare Lücke in der Altersversorgung verbleibt“.</p>
<h2>Das Unternehmen als Lebensgrundlage im Falle der Scheidung</h2>
<p>Im Anschluss daran folgt der BGH der Begründung der Vorinstanz, in dem er ein überwiegendes legitimes Interesse des erwerbstätigen Ehegatten anerkannt hat, das Vermögen eines selbstständigen Erwerbsbetriebes durch die Vereinbarung der <a href="/gueterrecht/">Gütertrennung</a> einem möglicherweise existenzbedrohenden Zugriff seines Ehegatten im <a href="/scheidung/">Scheidungsfall</a> zu entziehen und damit nicht nur für sich, sondern auch für die Familie, die Lebensgrundlage zu erhalten (so bereits <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&amp;Datum=15.03.2017&amp;Aktenzeichen=XII%20ZB%20109%2F16">Senatsbeschluss vom 15.03.2017 – XII ZB 109/16</a>).</p>
<h2>Ungleichgewicht in der Lastenverteilung bleibt offen</h2>
<p>Ob ein objektives Ungleichgewicht in der Lastenverteilung des <a href="/ehevertrag/">Ehevertrages</a> vorliegt, hat der BGH in vorliegender Entscheidung offengelassen, mit der Begründung, dass eine für die Unwirksamkeit ebenso erforderliche „subjektive Imparität“ nicht vorliege.<br />
Verkürzt dargestellt, hat der BGH dazu ausgeführt, unabhängig von der Wirksamkeit der Klauseln in den Gesellschaftsverträgen, die den Antragsteller zur Vereinbarung der <a href="/gueterrecht/">Gütertrennung</a> verpflichten, könne nicht von einer subjektiven Imparität ausgegangen werden, weil dem Antragsteller keine Verwerflichkeit zur Last falle. Denn in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sei ein überwiegendes legitimes Interesse an der Sicherung der Lebensgrundlage, auch für die Familie selbst, unabhängig von entsprechenden Güterstandsklauseln anerkannt.</p>
<h2>Bundeserichtshof sieht keine Bedenken</h2>
<p>Der BGH führt im Ergebnis aus: „Soweit das Beschwerdegericht eine Anpassung der Vereinbarung der Gütertrennung im Wege der Ausübungskontrolle abgelehnt hat, begegnet dies aus Rechtsgründen keinen Bedenken“.</p>
<h2>Eigene Anmerkung</h2>
<p>Für die Praxis dürfte vorliegende Entscheidung des Bundesgerichtshofs nun Rechtssicherheit für die Überprüfung von <a href="/ehevertrag/">Unternehmer Eheverträgen</a> gewähren.</p>
<hr>
<h3><a href="/">Rechtsanwältin Angelika Ehlers</a><br>
<small><a href="/familienrecht/">Fachanwältin für Familienrecht</a></small></h3>
<a href="/"><img decoding="async" src="/wp-content/uploads/2024/07/Angelika-Ehlers-2023-600.jpg" width="220px" alt="Anwaltskanzlei für Familienrecht" /></a>
<p><a href="/"">Rechtsanwältin Angelika Ehlers</a> ist seit über 25 Jahren <a href="/familienrecht/">Fachanwältin für Familienrecht</a> und steht Ihnen mit Ihrem Fachwissen und Erfahrung zur Seite. Sie hat sich auf die <a href="/rechtsgebiete/">Rechtsgebiete</a> <a href="/familienrecht/">Familienrecht</a>, <a href="/erbrecht/">Erbrecht</a> und <a href="/seniorenrecht/">Seniorenrecht</a> spezialisiert.</p>

<p>Für eine persönliche Beratung steht Ihnen Rechtsanwältin Angelika Ehlers in unserer <a href="/kanzlei-in-limburg-an-der-lahn/">Zentrale in Limburg</a> und der <a href="/kanzlei-in-bad-homburg-vor-der-hoehe/">Niederlassung in Bad Homburg</a> zur Verfügung.</p><p>Der Beitrag <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de/2025/07/wirksamkeit-von-ehevertraegen-bei-unternehmerehen/">Wirksamkeit von Eheverträgen bei Unternehmerehen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de">Familienrecht Ehlers</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Übertragung von Immobilien und sonstigen Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleich</title>
		<link>https://www.familienrecht-ehlers.de/2025/05/uebertragung-von-immobilien-und-sonstigen-vermoegensgegenstaenden-im-zugewinnausgleich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rae]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 May 2025 05:32:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gemäß § 1383 Abs. 1 BGB kann das Familiengericht auf Antrag des Gläubigers anordnen, dass der Schuldner ihm bestimmte Gegenstände seines Vermögens unter Anrechnung auf die Ausgleichsforderung im Zugewinnausgleich überträgt. Die Vorschrift enthält eine Einschränkung des Grundsatzes in § 1378 1 BGB, dass der Zugewinnausgleich durch Zahlung von Geld erfolgt. Die Regelung gilt nur zugunsten [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1383.html" target="_blank" rel="noopener">Gemäß § 1383 Abs. 1 BGB</a> kann das Familiengericht auf Antrag des Gläubigers anordnen, dass der Schuldner ihm bestimmte Gegenstände seines Vermögens unter Anrechnung auf die Ausgleichsforderung im <a href="/zugewinnausgleich/">Zugewinnausgleich</a> überträgt. Die Vorschrift enthält eine <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1378.html" target="_blank" rel="noopener">Einschränkung des Grundsatzes in § 1378 1 BGB</a>, dass der Zugewinnausgleich durch Zahlung von Geld erfolgt.</p>
<p>Die Regelung gilt nur zugunsten des Gläubigers einer Ausgleichsforderung, dem Schuldner steht kein entsprechendes Recht zu, seine Verpflichtung durch Übertragung einzelner Vermögenswerte zu erfüllen.</p>
<p>Von <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1383.html" target="_blank" rel="noopener">§1383 BGB</a> sind Haushaltsgegenstände ausgeschlossen, da diesbezüglich die Vorschrift des <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1568b.html">§ 1568 b BGB</a> spezieller ist.</p>
<p>Voraussetzungen für die Übertragung einzelner Vermögensgegenstände sind:</p>
<ul>
<li>auf Seiten des Gläubigers, dass die Übertragung erforderlich ist, um eine grobe Unbilligkeit zu vermeiden,</li>
<li>auf Seiten des Schuldners, dass ihm die Übertragung zumutbar ist.</li>
</ul>
<p>Für beides gilt zu Lasten des Gläubigers ein strenger Maßstab.</p>
<p>Beispiele sind das <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de/2025/03/aktueller-beschluss-vom-oberlandesgericht-frankfurt-zum-getrenntleben/">Familienheim, das der Gläubiger und die mit ihm zusammenlebenden Kinder dringend benötigen</a>, um eine eheangemessene Lebensweise fortführen zu können und zum Beispiel, dass die <a href="/unternehmerscheidung/">Immobilie für einen Gewerbebetrieb</a> benötigt wird.</p>
<p>Das Gericht ändert in seinem Beschluss quasi den Inhalt der Ausgleichsforderung in Bezug auf die Höhe, er hat aber keine sofortige dingliche Übertragungswirkung, sondern begründet nur <strong>eine Pflicht zur Übertragung</strong>.</p>
<p>Der Anwalt muss daher einen gesonderten Antrag auf Verpflichtung zur Vornahme der erforderlichen Übertragungsakte (Abgabe der Einigungserklärung zur Übereignung, Übergabe, etc.) stellen, damit die Übertragung vonstatten gehen kann.</p>
<hr>
<h3><a href="/">Rechtsanwältin Angelika Ehlers</a><br>
<small><a href="/familienrecht/">Fachanwältin für Familienrecht</a></small></h3>
<a href="/"><img decoding="async" src="/wp-content/uploads/2024/07/Angelika-Ehlers-2023-600.jpg" width="220px" alt="Anwaltskanzlei für Familienrecht" /></a>
<p><a href="/"">Rechtsanwältin Angelika Ehlers</a> ist seit über 25 Jahren <a href="/familienrecht/">Fachanwältin für Familienrecht</a> und steht Ihnen mit Ihrem Fachwissen und Erfahrung zur Seite. Sie hat sich auf die <a href="/rechtsgebiete/">Rechtsgebiete</a> <a href="/familienrecht/">Familienrecht</a>, <a href="/erbrecht/">Erbrecht</a> und <a href="/seniorenrecht/">Seniorenrecht</a> spezialisiert.</p>

<p>Für eine persönliche Beratung steht Ihnen Rechtsanwältin Angelika Ehlers in unserer <a href="/kanzlei-in-limburg-an-der-lahn/">Zentrale in Limburg</a> und der <a href="/kanzlei-in-bad-homburg-vor-der-hoehe/">Niederlassung in Bad Homburg</a> zur Verfügung.</p><p>Der Beitrag <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de/2025/05/uebertragung-von-immobilien-und-sonstigen-vermoegensgegenstaenden-im-zugewinnausgleich/">Übertragung von Immobilien und sonstigen Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleich</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de">Familienrecht Ehlers</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Aktueller Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt zum Getrenntleben</title>
		<link>https://www.familienrecht-ehlers.de/2025/03/aktueller-beschluss-vom-oberlandesgericht-frankfurt-zum-getrenntleben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rae]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Mar 2025 12:24:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Getrenntleben]]></category>
		<category><![CDATA[Oberlandesgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Trennung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Rahmen von Trennung und Scheidung kommt es häufig zum Streit über die Frage, seit wann die Parteien getrennt voneinander leben und wie das Getrenntleben zum Beispiel mit Kindern in einem Haushalt gestaltet werden kann. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat sich mit dieser Frage im Beschluss vom 28.03.2024 – 1 UF 160/23 auseinandergesetzt und ausgeführt, dass [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de/2025/03/aktueller-beschluss-vom-oberlandesgericht-frankfurt-zum-getrenntleben/">Aktueller Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt zum Getrenntleben</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de">Familienrecht Ehlers</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Rahmen von <a href="/trennung/">Trennung</a> und <a href="/scheidung/">Scheidung</a> kommt es häufig zum Streit über die Frage, seit wann die Parteien <a href="/trennung/">getrennt voneinander</a> leben und wie das Getrenntleben zum Beispiel mit Kindern in einem Haushalt gestaltet werden kann.</p>
<p>Das Oberlandesgericht Frankfurt hat sich mit dieser Frage im Beschluss vom <a href="https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/getrenntleben-der-eheleute-trotz-gemeinsamer-wohnung" target="_blank" rel="noopener">28.03.2024 – 1 UF 160/23</a> auseinandergesetzt und ausgeführt, dass es bei einer <a href="/trennung/">Trennung</a> innerhalb der Ehewohnung erforderlich sei, dass die Eheleute, entsprechend der räumlichen Möglichkeiten, getrennt Wohnen und Schlafen und dass das Getrenntleben auch nach außen erkennbar sei.</p>
<p>Zum anderen sei erforderlich, dass die Eheleute keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen und keine wesentlichen sozialökonomischen Beziehungen mehr bestehen. Verbleibende Gemeinsamkeiten seien nicht schädlich, diese müssten in der Gesamtbetrachtung jedoch unwesentlich sein, sodass vereinzelt bleibende Versorgungsleistungen bzw. gegenseitige Hilfestellungen der Ehegatten untereinander unschädlich seien für die Annahme eines Getrenntlebens, wenn diese nicht regelmäßig oder besonders intensiv seien.</p>
<p>Ein freundschaftlicher, anständiger und vernünftiger Umgang miteinander stehe der Annahme eines Getrenntlebens nicht entgegen.</p>
<p>Das Oberlandesgericht hebt hervor, dass dies insbesondere dann gelte, wenn gemeinsame Kinder im Haushalt leben, denn auch nach der <a href="/trennung/">Trennung</a> bleiben die Eltern miteinander verbunden und sie seien zum Wohle ihrer Kinder zum Wohlverhalten verpflichtet.</p>
<p>Aus diesem Grund stehen insbesondere ein höfliches Miteinander und auch die Einnahme von gemeinsamen Mahlzeiten mit den Kindern der Annahme eines Getrenntlebens nicht entgegen.</p>
<p>Als <a href="/">Fachanwältin für Familienrecht</a> habe ich bereits zahlreiche Verfahren zum Thema Trennung, Scheidung und Getrenntleben begleitet und erfolgreich abgeschlossen. Sprechen Sie mich bei Fragen gerne an.</p>
<hr>
<h3><a href="/">Rechtsanwältin Angelika Ehlers</a><br>
<small><a href="/familienrecht/">Fachanwältin für Familienrecht</a></small></h3>
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<p><a href="/"">Rechtsanwältin Angelika Ehlers</a> ist seit über 25 Jahren <a href="/familienrecht/">Fachanwältin für Familienrecht</a> und steht Ihnen mit Ihrem Fachwissen und Erfahrung zur Seite. Sie hat sich auf die <a href="/rechtsgebiete/">Rechtsgebiete</a> <a href="/familienrecht/">Familienrecht</a>, <a href="/erbrecht/">Erbrecht</a> und <a href="/seniorenrecht/">Seniorenrecht</a> spezialisiert.</p>

<p>Für eine persönliche Beratung steht Ihnen Rechtsanwältin Angelika Ehlers in unserer <a href="/kanzlei-in-limburg-an-der-lahn/">Zentrale in Limburg</a> und der <a href="/kanzlei-in-bad-homburg-vor-der-hoehe/">Niederlassung in Bad Homburg</a> zur Verfügung.</p><p>Der Beitrag <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de/2025/03/aktueller-beschluss-vom-oberlandesgericht-frankfurt-zum-getrenntleben/">Aktueller Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt zum Getrenntleben</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de">Familienrecht Ehlers</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Das Güterichterverfahren als eine Alternative zur streitigen Scheidung</title>
		<link>https://www.familienrecht-ehlers.de/2023/08/das-gueterichterverfahren-als-eine-alternative-zur-streitigen-scheidung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rae]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 Aug 2023 08:54:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit der Reform des deutschen Zivilprozessrechts im Jahre 2012 hat sich das Güterichterverfahren gemäß § 278 Abs. 5 ZPO als eine effektive Form der Streitbeilegung etabliert. Durch dieses Verfahren haben Parteien einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Möglichkeit, unter der Leitung eines neutralen Güterichters oder einer Güterichterin eine einvernehmliche Lösung zu finden. Im Folgenden soll dieses Verfahren [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de/2023/08/das-gueterichterverfahren-als-eine-alternative-zur-streitigen-scheidung/">Das Güterichterverfahren als eine Alternative zur streitigen Scheidung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de">Familienrecht Ehlers</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Seit der Reform des deutschen Zivilprozessrechts im Jahre 2012 hat sich das Güterichterverfahren gemäß <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__278.html">§ 278 Abs. 5 ZPO</a> als eine effektive Form der Streitbeilegung etabliert. Durch dieses Verfahren haben Parteien einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Möglichkeit, unter der Leitung eines neutralen Güterichters oder einer Güterichterin eine einvernehmliche Lösung zu finden. Im Folgenden soll dieses Verfahren erläutert werden.</p>
<h2>Was ist das Güterichterverfahren?</h2>
<p>Das Güterichterverfahren ist eine Form der gerichtsinternen Mediation. Im Mittelpunkt steht hier nicht das rechtliche Streitverhältnis, sondern die dahinterliegenden Interessen und Bedürfnisse der Parteien. Der Güterrichter ist ein <a href="/">speziell ausgebildeter Mediator</a>, der auf Vorschlag des Prozessgerichts eingesetzt wird und den Parteien hilft, eine eigenverantwortliche Lösung zu erarbeiten. Im Gegensatz zum Prozessrichter trifft der Güterichter keine bindende Entscheidung.</p>
<h2>Wann kommt das Güterichterverfahren zur Anwendung?</h2>
<p>Gemäß <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__278.html">§ 278 Abs. 5 ZPO</a> kann das Gericht die Parteien an einen Güterichter verweisen, wenn dies zur gütlichen Beilegung des Rechtsstreits als geeignet erscheint. Das Verfahren kann also in jeder Phase eines Gerichtsverfahrens eingeleitet werden, sei es während des laufenden Verfahrens, während oder nach der Beweisaufnahme.</p>
<h2>Wie läuft das Güterichterverfahren ab?</h2>
<p>Der Ablauf des Güterichterverfahrens ist stark an die Mediation angelehnt. Nach der Überweisung an den Güterichter findet zunächst ein Vorgespräch statt. Hier werden der Rahmen und die Regeln des Verfahrens festgelegt und es werden die Kernthemen identifiziert. Im Anschluss daran leitet der Güterrichter die Verhandlungen und fördert den Dialog zwischen den Parteien. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen, die den Interessen beider Parteien gerecht wird. Kommt eine solche Einigung zustande, wird diese in der Regel in Form einer gerichtlichen Vergleichsvereinbarung festgehalten.</p>
<h2>Welche Vorteile bietet das Güterichterverfahren?</h2>
<p>Das Güterichterverfahren bietet zahlreiche Vorteile. Zum einen ist es meist schneller und kostengünstiger als ein reguläres Gerichtsverfahren. Zum anderen ermöglicht es eine Lösung, die auf die individuellen Bedürfnisse der Parteien zugeschnitten ist und die den Fortbestand der Beziehung zwischen den Parteien ermöglicht oder sogar stärkt. Darüber hinaus hat eine im Güterichterverfahren erzielte Einigung die gleiche Wirkung wie ein rechtskräftiges Urteil und ist damit vollstreckbar.</p>
<p>Insgesamt bietet das Güterichterverfahren gemäß <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__278.html">§ 278 Abs. 5 ZPO</a> also eine hervorragende Möglichkeit zur gütlichen Streitbeilegung. Es verbindet die Stärken der gerichtlichen Auseinandersetzung mit denen der Mediation und ermöglicht so eine konstruktive und effektive Konfliktlösung.</p>
<h2>Anwendung im Familienrecht</h2>
<p>Das Güterichterverfahren gemäß § 278 Abs. 5 ZPO hat sich nicht nur im allgemeinen Zivilrecht bewährt, sondern bietet auch im <a href="/familienrecht/">Familienrecht</a> wertvolle Möglichkeiten zur Streitbeilegung. Gerade in diesem sensiblen Bereich, in dem neben rechtlichen oft auch tiefgreifende emotionale und zwischenmenschliche Konflikte eine Rolle spielen, bietet dieses Verfahren eine wichtige Alternative zur herkömmlichen streitigen <a href="/scheidung/">Scheidung</a>.</p>
<p>Im Bereich des <a href="/familienrecht/">Familienrechts</a> kann das Güterichterverfahren zur Beilegung verschiedener strittiger Fragen genutzt werden. Dies können etwa Fragen zur <a href="/vermoegensauseinandersetzung/">Vermögensaufteilung</a>, um <a href="/umgangsrecht/">Umgangsrecht</a>, zur <a href="/sorgerecht/">elterlichen Sorge</a> oder zum <a href="/elternunterhalt/">Unterhalt</a> sein. Dabei kann das Güterichterverfahren sowohl im Rahmen des <a href="/scheidung/">Scheidungsverfahrens</a> als auch unabhängig davon genutzt werden.</p>
<p>Wie im allgemeinen Zivilrecht auch, kann das Verfahren in jeder Phase eines streitigen Gerichtsverfahrens genutzt werden. Oftmals wird es aufgerufen, um einen Konsens über die wesentlichen <a href="/scheidungsfolgenvereinbarung/">Scheidungsfolgen</a> zu erzielen.</p>
<h2>Vorteile im Familienrecht</h2>
<p>Die Vorteile des Güterichterverfahrens kommen im <a href="/familienrecht/">Familienrecht</a> besonders zum Tragen. Die emotionsgeladene Atmosphäre einer streitigen <a href="/scheidung/">Scheidung</a> kann oft zu langwierigen und kostspieligen Verfahren führen, die zudem die familiären Beziehungen weiter belasten. Das Güterichterverfahren kann hingegen dazu beitragen, eine für alle Seiten tragbare Lösung zu erarbeiten und so einen konstruktiven Umgang miteinander zu ermöglichen.</p>
<p>Insbesondere bei Eltern kann das Güterichterverfahren dazu beitragen, den Fokus auf das Wohl des Kindes zu legen und eine Lösung zu finden, die dem Kindeswohl entspricht. Durch die gemeinsame Erarbeitung einer Lösung kann zudem das Verständnis und die Akzeptanz der getroffenen Vereinbarungen gefördert werden, was insgesamt zur Stabilität der <a href="/familienrecht/">familienrechtlichen Vereinbarungen</a> beiträgt.</p>
<h2>Fazit</h2>
<p>Das Güterichterverfahren gemäß <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__278.html">§ 278 Abs. 5 ZPO</a> bietet auch im <a href="/familienrecht/">Familienrecht</a> eine wertvolle Möglichkeit zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten. Durch seine Flexibilität und die Betonung der Eigenverantwortlichkeit der Parteien ist es besonders geeignet, um individuell zugeschnittene und nachhaltige Lösungen zu finden und so das Konfliktpotential in Familienstreitigkeiten zu minimieren.</p>
<p>Als <a href="/">Fachanwältin für Familienrecht</a> habe ich bereits zahlreiche Güterichterverfahren begleitet und erfolgreich abgeschlossen.</p>
<hr>
<h3><a href="/">Rechtsanwältin Angelika Ehlers</a><br>
<small><a href="/familienrecht/">Fachanwältin für Familienrecht</a></small></h3>
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<p><a href="/"">Rechtsanwältin Angelika Ehlers</a> ist seit über 25 Jahren <a href="/familienrecht/">Fachanwältin für Familienrecht</a> und steht Ihnen mit Ihrem Fachwissen und Erfahrung zur Seite. Sie hat sich auf die <a href="/rechtsgebiete/">Rechtsgebiete</a> <a href="/familienrecht/">Familienrecht</a>, <a href="/erbrecht/">Erbrecht</a> und <a href="/seniorenrecht/">Seniorenrecht</a> spezialisiert.</p>

<p>Für eine persönliche Beratung steht Ihnen Rechtsanwältin Angelika Ehlers in unserer <a href="/kanzlei-in-limburg-an-der-lahn/">Zentrale in Limburg</a> und der <a href="/kanzlei-in-bad-homburg-vor-der-hoehe/">Niederlassung in Bad Homburg</a> zur Verfügung.</p><p>Der Beitrag <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de/2023/08/das-gueterichterverfahren-als-eine-alternative-zur-streitigen-scheidung/">Das Güterichterverfahren als eine Alternative zur streitigen Scheidung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de">Familienrecht Ehlers</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2023</title>
		<link>https://www.familienrecht-ehlers.de/2022/12/duesseldorfer-tabelle-ab-01-01-2023/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rae]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Dec 2022 07:38:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Düsseldorfer Tabelle]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[Kindesunterhalt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In 2023 beträgt das Kindergeld einheitlich je Kind 250,00 €. Das Kindergeld wird bei Minderjährigen hälftig und bei Volljährigen vollständig vom Tabellenbetrag abgezogen. Die Tabellenbeträge stellen sich wie folgt dar: Gruppe Prozentsatz Nettoeinkommen des/der Barunterhaltspflichtigen Altersstufen in Jahren § 1612 a Abs. 1 BGB 0 &#8211; 5 6 &#8211; 11 12 &#8211; 17 ab 18 [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de/2022/12/duesseldorfer-tabelle-ab-01-01-2023/">Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2023</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de">Familienrecht Ehlers</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In 2023 beträgt das <strong>Kindergeld</strong> einheitlich <strong>je Kind 250,00 €</strong>.<br />
Das Kindergeld wird bei Minderjährigen hälftig und bei Volljährigen vollständig vom Tabellenbetrag abgezogen.</p>
<p>Die Tabellenbeträge stellen sich wie folgt dar:</p>
<table>
<thead>
<tr>
<th>Gruppe</th>
<th>Prozentsatz</th>
<th>Nettoeinkommen<br />
des/der<br />
Barunterhaltspflichtigen</th>
<th colspan="4">Altersstufen in Jahren<br />
§ 1612 a Abs. 1 BGB</th>
</tr>
<tr>
<th></th>
<th></th>
<th></th>
<th>0 &#8211; 5</th>
<th>6 &#8211; 11</th>
<th>12 &#8211; 17</th>
<th>ab 18</th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td>1.</td>
<td>100</td>
<td>bis 1.900</td>
<td>437</td>
<td style="text-align: right;">502</td>
<td style="text-align: right;">588</td>
<td style="text-align: right;">628</td>
</tr>
<tr>
<td>2.</td>
<td>105</td>
<td>1.901 &#8211; 2.300</td>
<td>459</td>
<td style="text-align: right;">528</td>
<td style="text-align: right;">618</td>
<td style="text-align: right;">660</td>
</tr>
<tr>
<td>3.</td>
<td>110</td>
<td>2.301 &#8211; 2.700</td>
<td>481</td>
<td style="text-align: right;">553</td>
<td style="text-align: right;">647</td>
<td style="text-align: right;">691</td>
</tr>
<tr>
<td>4.</td>
<td>115</td>
<td>2.701 &#8211; 3.100</td>
<td>503</td>
<td style="text-align: right;">578</td>
<td style="text-align: right;">677</td>
<td style="text-align: right;">723</td>
</tr>
<tr>
<td>5.</td>
<td>120</td>
<td>3.101 &#8211; 3.500</td>
<td>525</td>
<td style="text-align: right;">603</td>
<td style="text-align: right;">706</td>
<td style="text-align: right;">754</td>
</tr>
<tr>
<td>6.</td>
<td>128</td>
<td>3.501 &#8211; 3.900</td>
<td>560</td>
<td style="text-align: right;">643</td>
<td style="text-align: right;">753</td>
<td style="text-align: right;">804</td>
</tr>
<tr>
<td>7.</td>
<td>136</td>
<td>3.901 &#8211; 4.300</td>
<td>595</td>
<td style="text-align: right;">683</td>
<td style="text-align: right;">800</td>
<td style="text-align: right;">855</td>
</tr>
<tr>
<td>8.</td>
<td>144</td>
<td>4.301 &#8211; 4.700</td>
<td>630</td>
<td style="text-align: right;">723</td>
<td style="text-align: right;">847</td>
<td style="text-align: right;">905</td>
</tr>
<tr>
<td>9.</td>
<td>152</td>
<td>4.701 &#8211; 5.100</td>
<td>665</td>
<td style="text-align: right;">764</td>
<td style="text-align: right;">894</td>
<td style="text-align: right;">955</td>
</tr>
<tr>
<td>10.</td>
<td>160</td>
<td>5.101 &#8211; 5.500</td>
<td>700</td>
<td style="text-align: right;">804</td>
<td style="text-align: right;">941</td>
<td>1.005</td>
</tr>
<tr>
<td>11.</td>
<td>168</td>
<td>5.501 &#8211; 6.200</td>
<td>735</td>
<td style="text-align: right;">844</td>
<td style="text-align: right;">988</td>
<td>1.056</td>
</tr>
<tr>
<td>12.</td>
<td>176</td>
<td>6.201 &#8211; 7.000</td>
<td>770</td>
<td style="text-align: right;">884</td>
<td>1.035</td>
<td>1.106</td>
</tr>
<tr>
<td>13.</td>
<td>184</td>
<td>7.001 &#8211; 8.000</td>
<td>805</td>
<td style="text-align: right;">924</td>
<td>1.082</td>
<td>1.156</td>
</tr>
<tr>
<td>14.</td>
<td>192</td>
<td>8.001 &#8211; 9.500</td>
<td>840</td>
<td style="text-align: right;">964</td>
<td>1.129</td>
<td>1.206</td>
</tr>
<tr>
<td>15.</td>
<td>200</td>
<td>9.501 &#8211; 11.000</td>
<td>874</td>
<td>1.004</td>
<td>1.176</td>
<td>1.256</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Die Veröffentlichung vom <a href="https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/">Oberlandesgericht Düsseldorf</a> können Sie hier einsehen: <a href="https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2023/index.php">Neue Düsseldorfer Tabelle aus dem Jahr 2023</a></p>
<p>Es wird darauf hingewisen, dass jedes Oberlandsgericht eigene Leitlinien (Auslegungen) hat.</p>
<p>Sollten Sie Fragen zur Düsseldorfer Tabelle haben oder eine Rechtsberatung benötigen, dann <a href="/kontakt/">kontaktieren Sie uns</a>. Mit unseren Standorten in <a href="/kanzlei-in-limburg-an-der-lahn/">Limburg an der Lahn</a> und <a href="/kanzlei-in-bad-homburg-vor-der-hoehe/">Bad Homburg von der Höhe</a> stehen wir Ihnen bei rechtlichen Fragen zur Seite.</p>
<p>Düsseldorfer Tabelle können Sie im folgenden <a href="/rechtstipps/familienrecht/">Rechtstipp zu Familienrecht</a> einsehen: <a href="/2017/01/duesseldorfer-tabelle-kindesunterhalt-was-aendert-sich-2017/">Düsseldorfer Tabelle – Kindesunterhalt – was ändert sich 2017</a> .</p>
<hr>
<h3><a href="/">Rechtsanwältin Angelika Ehlers</a><br>
<small><a href="/familienrecht/">Fachanwältin für Familienrecht</a></small></h3>
<a href="/"><img decoding="async" src="/wp-content/uploads/2024/07/Angelika-Ehlers-2023-600.jpg" width="220px" alt="Anwaltskanzlei für Familienrecht" /></a>
<p><a href="/"">Rechtsanwältin Angelika Ehlers</a> ist seit über 25 Jahren <a href="/familienrecht/">Fachanwältin für Familienrecht</a> und steht Ihnen mit Ihrem Fachwissen und Erfahrung zur Seite. Sie hat sich auf die <a href="/rechtsgebiete/">Rechtsgebiete</a> <a href="/familienrecht/">Familienrecht</a>, <a href="/erbrecht/">Erbrecht</a> und <a href="/seniorenrecht/">Seniorenrecht</a> spezialisiert.</p>

<p>Für eine persönliche Beratung steht Ihnen Rechtsanwältin Angelika Ehlers in unserer <a href="/kanzlei-in-limburg-an-der-lahn/">Zentrale in Limburg</a> und der <a href="/kanzlei-in-bad-homburg-vor-der-hoehe/">Niederlassung in Bad Homburg</a> zur Verfügung.</p><p>Der Beitrag <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de/2022/12/duesseldorfer-tabelle-ab-01-01-2023/">Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2023</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de">Familienrecht Ehlers</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Hat ein adoptiertes Kind Anspruch gegen seine leibliche Mutter auf Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters?</title>
		<link>https://www.familienrecht-ehlers.de/2022/06/hat-ein-adoptiertes-kind-anspruch-gegen-seine-leibliche-mutter-auf-auskunft-ueber-die-identitaet-des-leiblichen-vaters/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rae]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Jun 2022 13:01:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.familienrecht-ehlers.de/?p=1108</guid>

					<description><![CDATA[<p>Diese spannende Frage hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 19.01.2022 &#8211; XII ZB 183/21 geklärt und grundsätzlich bejaht. Der Bundesgerichtshof führt in seiner Entscheidung aus, aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folge die verfassungsrechtliche Verpflichtung des Staates, der Schutzbedürftigkeit des Einzelnen vor der Vorenthaltung verfügbarer Informationen über die eigene Abstammung bei der Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de/2022/06/hat-ein-adoptiertes-kind-anspruch-gegen-seine-leibliche-mutter-auf-auskunft-ueber-die-identitaet-des-leiblichen-vaters/">Hat ein adoptiertes Kind Anspruch gegen seine leibliche Mutter auf Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de">Familienrecht Ehlers</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Diese spannende Frage hat der Bundesgerichtshof in seiner <a href="https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;az=XII%20ZB%20183%2F21&amp;nr=127110">Entscheidung vom 19.01.2022 &#8211; XII ZB</a><br />
183/21 geklärt und grundsätzlich bejaht.</p>
<p>Der <a href="https://www.bundesgerichtshof.de">Bundesgerichtshof</a> führt in seiner Entscheidung aus, aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht<br />
folge die verfassungsrechtliche Verpflichtung des Staates, der Schutzbedürftigkeit des Einzelnen vor<br />
der Vorenthaltung verfügbarer Informationen über die eigene Abstammung bei der Ausgestaltung<br />
der Rechtsbeziehungen zwischen den Betroffenen angemessen Rechnung zu tragen.</p>
<p>Mit dem Auskunftsanspruch wird eine Rechtsposition von ganz erheblicher verfassungsrechtlicher<br />
Bedeutung, nämlich das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung, gestärkt.</p>
<p>Der BGH führt in seiner Entscheidung weiter aus, dass im vorliegenden Fall die Antragsgegnerin<br />
wegen der Adoption der Antragstellerin und dem aus <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1755.html">§ 1755 Abs. 1 S. 1 BGB</a> folgenden Erlöschen des<br />
rechtlichen Eltern — Kind — Verhältnisses aufgrund Adoption nicht mehr die rechtliche Mutter der<br />
Antragstellerin ist, stehe dem Anspruch nicht entgegen. Denn das Auskunftsschuldverhältnis<br />
zwischen Kind und Mutter sei vor der Adoption entstanden. Würde man dies anders sehen, würde<br />
die Adoption hinsichtlich des Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung zu einer nicht<br />
gerechtfertigten Schlechterstellung gegenüber Kindern führen, deren rechtliche Eltern — Kind<br />
Beziehung zu ihrer leiblichen Mutter fortbesteht.</p>
<p>Im Einzelfall ist allerdings stets zu prüfen, ob Abwägungsgesichtspunkte, d. h. konkrete Belange der<br />
leiblichen Mutter vorliegen, die dem Auskunftsanspruch mit Blick auf ihr ebenfalls<br />
verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Achtung ihrer Privat- und Intimsphäre dazu führen<br />
können, das Bestehen des Auskunftsanspruchs zu verneinen.</p>
<p>Die bloße Mitteilung, man könne sich an keinen möglichen Erzeuger erinnern, reiche aber nicht aus,<br />
so der BGH, wobei entscheidend sei, ob es entsprechende Nachfragemöglichkeiten gebe.</p>
<hr>
<h3><a href="/">Rechtsanwältin Angelika Ehlers</a><br>
<small><a href="/familienrecht/">Fachanwältin für Familienrecht</a></small></h3>
<a href="/"><img decoding="async" src="/wp-content/uploads/2024/07/Angelika-Ehlers-2023-600.jpg" width="220px" alt="Anwaltskanzlei für Familienrecht" /></a>
<p><a href="/"">Rechtsanwältin Angelika Ehlers</a> ist seit über 25 Jahren <a href="/familienrecht/">Fachanwältin für Familienrecht</a> und steht Ihnen mit Ihrem Fachwissen und Erfahrung zur Seite. Sie hat sich auf die <a href="/rechtsgebiete/">Rechtsgebiete</a> <a href="/familienrecht/">Familienrecht</a>, <a href="/erbrecht/">Erbrecht</a> und <a href="/seniorenrecht/">Seniorenrecht</a> spezialisiert.</p>

<p>Für eine persönliche Beratung steht Ihnen Rechtsanwältin Angelika Ehlers in unserer <a href="/kanzlei-in-limburg-an-der-lahn/">Zentrale in Limburg</a> und der <a href="/kanzlei-in-bad-homburg-vor-der-hoehe/">Niederlassung in Bad Homburg</a> zur Verfügung.</p><p>Der Beitrag <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de/2022/06/hat-ein-adoptiertes-kind-anspruch-gegen-seine-leibliche-mutter-auf-auskunft-ueber-die-identitaet-des-leiblichen-vaters/">Hat ein adoptiertes Kind Anspruch gegen seine leibliche Mutter auf Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de">Familienrecht Ehlers</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Mindestunterhalt und Kindergeld ab 01.01.2021</title>
		<link>https://www.familienrecht-ehlers.de/2021/02/mindestunterhalt-und-kindergeld-ab-01-01-2021/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rae]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Feb 2021 13:28:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Düsseldorfer Tabelle]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[Kindesunterhalt]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.familienrecht-ehlers.de/?p=1049</guid>

					<description><![CDATA[<p>Rechtsanwältin Angelika Ehlers Fachanwältin für Familienrecht</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de/2021/02/mindestunterhalt-und-kindergeld-ab-01-01-2021/">Mindestunterhalt und Kindergeld ab 01.01.2021</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de">Familienrecht Ehlers</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="et_pb_section et_pb_section_0 et_section_regular" >
				
				
				
				
				
				
				<div class="et_pb_row et_pb_row_0">
				<div class="et_pb_column et_pb_column_4_4 et_pb_column_0  et_pb_css_mix_blend_mode_passthrough et-last-child">
				
				
				
				
				<div class="et_pb_module et_pb_text et_pb_text_0  et_pb_text_align_left et_pb_bg_layout_light">
				
				
				
				
				<div class="et_pb_text_inner"><p>Der Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres) wird von bisher 369,00 € auf 393,00 €, in der zweiten Altersstufe (vom 7. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) von 424,00 € auf 451,00 € und in der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis Vollendung des 18. Lebensjahres) von bisher 497,00 € auf 528,00 € angehoben.</p>
<p>Das staatliche Kindergeld beträgt für das:</p>
<p>1. und 2. Kind jeweils 219,00 €<br />3. Kind 225,00 €<br />4. Kind ff. 250,00 €.</p>
<p>Die neuen Regelungen gelten ab dem 01.01.2021. Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle können Sie im folgenden <a href="/rechtstipps/familienrecht/">Rechtstipp zu Familienrecht</a> einsehen: <a href="/2022/12/duesseldorfer-tabelle-ab-01-01-2023/">Düsseldorfer Tabelle gültig ab 01.01.2023</a>.</p></div>
			</div>
			</div>
				
				
				
				
			</div>
				
				
			</div>
<hr>
<h3><a href="/">Rechtsanwältin Angelika Ehlers</a><br>
<small><a href="/familienrecht/">Fachanwältin für Familienrecht</a></small></h3>
<a href="/"><img decoding="async" src="/wp-content/uploads/2024/07/Angelika-Ehlers-2023-600.jpg" width="220px" alt="Anwaltskanzlei für Familienrecht" /></a>
<p><a href="/"">Rechtsanwältin Angelika Ehlers</a> ist seit über 25 Jahren <a href="/familienrecht/">Fachanwältin für Familienrecht</a> und steht Ihnen mit Ihrem Fachwissen und Erfahrung zur Seite. Sie hat sich auf die <a href="/rechtsgebiete/">Rechtsgebiete</a> <a href="/familienrecht/">Familienrecht</a>, <a href="/erbrecht/">Erbrecht</a> und <a href="/seniorenrecht/">Seniorenrecht</a> spezialisiert.</p>

<p>Für eine persönliche Beratung steht Ihnen Rechtsanwältin Angelika Ehlers in unserer <a href="/kanzlei-in-limburg-an-der-lahn/">Zentrale in Limburg</a> und der <a href="/kanzlei-in-bad-homburg-vor-der-hoehe/">Niederlassung in Bad Homburg</a> zur Verfügung.</p><p>Der Beitrag <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de/2021/02/mindestunterhalt-und-kindergeld-ab-01-01-2021/">Mindestunterhalt und Kindergeld ab 01.01.2021</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de">Familienrecht Ehlers</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Trennung und Scheidung in Zeiten von Corona</title>
		<link>https://www.familienrecht-ehlers.de/2021/01/trennung-und-scheidung-in-zeiten-von-corona/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rae]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 Jan 2021 10:40:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.familienrecht-ehlers.de/?p=1040</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Einschränkungen im täglichen Zusammenleben, die infolge der Maßnahmen zur Bekämpfung des Covid 19 Virus erfolgen, haben weitreichende Auswirkungen nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht, sondern auch auf das Zusammenleben in Ehe und Familie. Viele Ehen zerbrechen unter dem Druck der vielfachen Belastungen, die Anzahl der Trennungen und Scheidungen steigt deutlich an. Trennungsjahr Hat sich ein [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de/2021/01/trennung-und-scheidung-in-zeiten-von-corona/">Trennung und Scheidung in Zeiten von Corona</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de">Familienrecht Ehlers</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Einschränkungen im täglichen Zusammenleben, die infolge der Maßnahmen zur Bekämpfung des Covid 19 Virus erfolgen, haben weitreichende Auswirkungen nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht, sondern auch auf das Zusammenleben in Ehe und Familie. Viele <a href="/scheidung/">Ehen zerbrechen</a> unter dem Druck der vielfachen Belastungen, die Anzahl der <a href="/trennung/">Trennungen</a> und <a href="/scheidung/">Scheidungen</a> steigt deutlich an.</p>
<h2>Trennungsjahr</h2>
<p>Hat sich ein Ehepaar entschlossen, sich scheiden zu lassen, muss es zunächst das sogenannte „Trennungsjahr“ zurücklegen. Nur nach erfolgtem Trennungsjahr stellt das Familiengericht das Scheitern der Ehe als Voraussetzung für die <a href="/scheidung/">Scheidung</a> fest.<br />
Eine Ausnahme ist der sogenannte „Härtefall“, der dann vorliegt, wenn dem scheidungswilligen Ehepartner selbst das Trennungsjahr nicht mehr zumutbar ist aus Gründen, die der andere Ehepartner zu vertreten hat. Hier müssen leider in Zeiten des „Lockdowns“ auch zunehmend Gewaltausbrüche hinter verschlossenen Wohnungstüren genannt werden.</p>
<p>Sollte eine solche nachweisbare Unzumutbarkeit nicht vorliegen, ist von dem scheidungswilligen Ehepartner zunächst die <a href="/trennung/">Trennung</a> herbeizuführen.<br />
Am einfachsten ist die „<a href="/trennung/">Trennung</a> von Tisch und Bett“ zu bewerkstelligen, wenn einer der Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung auszieht.<br />
Das ist jedoch oft leichter gesagt als getan!<br />
Ist in Ballungsräumen das Wohnungsangebot an sich schon begrenzt, so erschwert sich in Zeiten von Corona die Wohnungssuche noch einmal dadurch, dass zum einen Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder völliger Wegfall von Einkommen es oft dem auszugswilligen Partner gar nicht möglich machen, eine eigene Wohnung anzumieten, zum anderen auch der Wohnungsmarkt infolge der angeordneten Einschränkungen nur noch reduziert funktioniert.</p>
<h3>Trennungsjahr innerhalb gemeinsamer Wohnung</h3>
<p>Gleichwohl können die Eheleute das Trennungsjahr einleiten, indem sie sich innerhalb der ehelichen Wohnung trennen.<br />
Hierzu müssen sie eine Aufteilung der Wohnung dergestalt vornehmen, dass jeder ein Zimmer ausschließlich für sich erhält, in dem er sich aufhält und schläft.<br />
Küche und Bad dürfen von jedem genutzt werden, wobei sicher Konflikte vermieden werden, wenn ein Nutzungsplan festgelegt wird.<br />
Gegenseitige Versorgungen, wie sie in einem ehelichen Haushalt üblich sind, wie z.B. Kochen, Waschen, Einkaufen für alle, dürfen nicht mehr geleistet werden, jeder ist für sich alleine zuständig.</p>
<p>Es dürfen auch Mahlzeiten nicht gemeinsam eingenommen werden, wobei gelegentliche Ausnahmen das Trennungsjahr nicht unterbrechen, wenn Kinder im Haushalt leben, und deshalb mit Rücksicht auf die Kinder gelegentlich gemeinsame Mahlzeiten als Familie eingenommen werden.<br />
Das Gericht wird bei der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung der Eheleute im <a href="/scheidung/">Scheidungstermin</a> jeden der beiden Ehepartner fragen, wann die <a href="/trennung/">Trennung</a> erfolgte und in welcher Form sie durchgeführt wurde!</p>
<h2>Wichtige Punkte für die Scheidung</h2>
<ul>
<li>Halten Sie das <strong>Datum</strong>, an dem die <a href="/trennung/">Trennung</a> eingeleitet wurde, unbedingt fest.</li>
<li>Der <strong>Scheidungsantrag</strong> kann gestellt werden, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist.</li>
<li>Der Scheidungsantrag muss durch einen <a href="/kontakt/">Rechtsanwalt</a> gestellt werden.</li>
<li>Eine <a href="/scheidung/">Scheidung</a> setzt immer <strong>zwingend eine Gerichtsverhandlung voraus,</strong> das ist auch in Zeiten von Corona nicht anders!</li>
<li>Es kann zur Zeit durchaus vorkommen, dass Sie auf Ihren Gerichtstermin zur Scheidung länger warten müssen, da natürlich auch die Familiengerichte durch coronabedingte Einschränkungen ihre volle Kapazitäten nicht entfalten können.</li>
</ul>
<p>Gerade deshalb sollten Sie frühzeitig <a href="/kontakt/">anwaltliche Hilfe</a> in Anspruch nehmen! Nutzen Sie meinen <a href="/online-service/">Online-Service</a>, dann kann ich zeitnah alle erforderlichen Schritte für Sie einleiten!</p>
<hr>
<h3><a href="/">Rechtsanwältin Angelika Ehlers</a><br>
<small><a href="/familienrecht/">Fachanwältin für Familienrecht</a></small></h3>
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<p><a href="/"">Rechtsanwältin Angelika Ehlers</a> ist seit über 25 Jahren <a href="/familienrecht/">Fachanwältin für Familienrecht</a> und steht Ihnen mit Ihrem Fachwissen und Erfahrung zur Seite. Sie hat sich auf die <a href="/rechtsgebiete/">Rechtsgebiete</a> <a href="/familienrecht/">Familienrecht</a>, <a href="/erbrecht/">Erbrecht</a> und <a href="/seniorenrecht/">Seniorenrecht</a> spezialisiert.</p>

<p>Für eine persönliche Beratung steht Ihnen Rechtsanwältin Angelika Ehlers in unserer <a href="/kanzlei-in-limburg-an-der-lahn/">Zentrale in Limburg</a> und der <a href="/kanzlei-in-bad-homburg-vor-der-hoehe/">Niederlassung in Bad Homburg</a> zur Verfügung.</p><p>Der Beitrag <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de/2021/01/trennung-und-scheidung-in-zeiten-von-corona/">Trennung und Scheidung in Zeiten von Corona</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de">Familienrecht Ehlers</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Unternehmer ohne Ehevertrag gehen existenzbedrohendes Risiko ein</title>
		<link>https://www.familienrecht-ehlers.de/2019/12/unternehmer-ohne-ehevertrag-gehen-existenzbedrohendes-risiko-ein/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[rae]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Dec 2019 13:33:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.familienrecht-ehlers.de/?p=975</guid>

					<description><![CDATA[<p>Egal, ob „normale“ oder „Unternehmerehe“ &#8211; ein Ehevertrag ist immer sinnvoll und kann im Falle einer Scheidung dazu beitragen, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden. Wird von Einem der Beiden ein Betrieb geleitet, oder sogar gemeinsam ein Familienunternehmen betrieben, sollten entsprechende Verträge im Rahmen eines Ehevertrages abgeschlossen werden um den Fortbestand, bzw. die [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de/2019/12/unternehmer-ohne-ehevertrag-gehen-existenzbedrohendes-risiko-ein/">Unternehmer ohne Ehevertrag gehen existenzbedrohendes Risiko ein</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.familienrecht-ehlers.de">Familienrecht Ehlers</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Egal, ob „normale“ oder „Unternehmerehe“ &#8211; ein <a href="/ehevertrag/">Ehevertrag</a> ist immer sinnvoll und kann im Falle einer <a href="/scheidung/">Scheidung</a> dazu beitragen, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden. Wird von Einem der Beiden ein Betrieb geleitet, oder sogar gemeinsam ein Familienunternehmen betrieben, sollten entsprechende Verträge im Rahmen eines Ehevertrages abgeschlossen werden um den Fortbestand, bzw. die Existenz des Unternehmens zu schützen.</p>
<h2>Der Zugewinnausgleich</h2>
<p>Ohne <a href="/ehevertrag/">Ehevertrag</a>, der Regelungen trifft, die das Unternehmen in seinem Bestand schützen, ist der Wertzuwachs, der in der Ehezeit erwirtschaftet wird, voll ausgleichspflichtig und fließt wie jeder andere Vermögenszuwachs in die Berechnung des Zugewinns mit ein. Dies hat unter Umständen zur Folge, dass sogar in die Unternehmensanteile des ausgleichspflichtigen Ehegatten vollstreckt werden kann und das Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage gerät.</p>
<p>Mit einem <a href="/ehevertrag/">Ehevertrag</a> können zwar solche Risiken auch noch zu einem späteren Zeitpunkt, wenn sie erkennbar sind, geregelt werden. Gegebenenfalls ist eine <a href="/trennungsvereinbarung/">Trennungs-</a> bzw. <a href="/scheidungsfolgenvereinbarung/">Scheidungsfolgenvereinbarung</a> möglich – und auch zu empfehlen, wenn bei Eheschließung kein Ehevertrag geschlossen wurde, die Bedingungen sind dann aber zumeist wesentlich härter.</p>
<h2>Gütertrennung</h2>
<p>Eine mögliche Form der Regelung in einem Ehevertrag ist die <a href="/gueterrecht/">Gütertrennung</a>. Damit erfolgt die vollständige <a href="/trennung/">Trennung</a> des jeweiligen Vermögens, ohne dass nach der Scheidung der Ehe von Einem ein <a href="/zugewinnausgleich/">Zugewinnausgleich</a> an den Anderen zu zahlen ist.</p>
<p>Allerdings wird die Gütertrennung im Regelfall einem der Ehegatten nicht gerecht, zum Beispiel wenn beide in der Firma mitgearbeitet haben oder ein Ehegatte ausschließlich Familienarbeit geleistet und/oder sich um die gemeinsamen Kinder gekümmert hat.</p>
<p>In diesem Zusammenhang ist auch immer die aktuelle Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit/Sittenwidrigkeit von Eheverträgen zu beachten, da ein Vertrag bei einseitiger unangemessener Benachteiligung eines Ehegatten unter Umständen unwirksam sein kann (vgl. <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;nr=77630&amp;pos=0&amp;anz=1">BGH Beschluss vom 01.02.2017 – XII ZB 71/16</a>).</p>
<h2>Modifizierte Zugewinngemeinschaft</h2>
<p>Häufig empfiehlt es sich, den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft sachgerecht zu modifizieren.</p>
<p>Im Rahmen der modifizierten Zugewinngemeinschaft bestehen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. So kann zum Beispiel das unternehmerische Vermögen aus der Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruchs herausgenommen werden. Der Zugewinn kann auf das private Vermögen oder einzelne Vermögensgegenstände beschränkt werden. Der Zugewinn kann betragsmäßig begrenzt oder der Wertzuwachs von geerbtem oder geschenktem Vermögen bei der <a href="/zugewinnausgleich/">Zugewinnausgleichsberechnung</a> außen vor bleiben.</p>
<h2>Weitere zweckmäßige Regelungen</h2>
<p>Es sollte beispielsweise die Vollstreckung in das vom Zugewinn ausgeklammerte Unternehmensvermögen durch den Ehegatten ausgeschlossen sein, was insbesondere bei der Vollstreckung von Kindesunterhalt oder <a href="/trennungsunterhalt/">Ehegattenunterhalt</a> relevant ist.<br />
Die Anwendung des <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1365.html">§ 1365 BGB</a>, wonach einer nicht über sein gesamtes Vermögen verfügen darf, sollte ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bzw. die Beteiligungen mehr oder weniger das gesamte Vermögen des Gesellschafters darstellt. Ansonsten könnte er nur mit Einwilligung des Ehegatten Verfügungen darüber treffen. Nur mit Einwilligung des Ehegatten wäre dann eine Veräußerung des Unternehmens wirksam.</p>
<p>Ferner ist ratsam in jeden Gesellschaftsvertrag eine sog. <a href="/gueterrecht/">Güterstandsklausel</a> aufzunehmen, die die Gesellschafter verpflichtet, entweder Gütertrennung oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft unter Ausschluss der Gesellschaftsbeteiligungen zu vereinbaren. In diesem Zusammenhang sollte auch eine Strafklausel eingefügt werden für den Fall, dass ein Gesellschafter die genannte Verpflichtung nicht erfüllt.</p>
<p>Die Unternehmerscheidung kann eine hochkomplexe Angelegenheit darstellen. Sind hohe Vermögenswerte vorhanden, sind beide Parteien gut beraten sich, möglichst mit Hilfe eines Fachanwalts, einvernehmlich auf Kompromisse zu verständigen. Andernfalls müssen sich beide Ehepartner auf ein langwieriges, kostenintensives und nervenaufreibendes Gerichtsverfahren einstellen, dessen Ausgang oft unsicher und kaum kalkulierbar ist.</p>
<hr>
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		<title>Unwirksamkeit/Nichtigkeit des Ehevertrages trotz salvatorischer Klausel!</title>
		<link>https://www.familienrecht-ehlers.de/2019/05/unwirksamkeit-nichtigkeit-des-ehevertrages-trotz-salvatorischer-klausel/</link>
		
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		<pubDate>Wed, 08 May 2019 15:01:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn sich aus der Gesamtschau eines einseitig belastenden Ehevertrages dessen Sittenwidrigkeit ergibt, erfasst die Nichtigkeitsfolge nach ständiger Rechtsprechung den gesamten Vertrag, auch bei Vorliegen einer salvatorischen Klausel (so BGH Beschluss vom 17.01.2018 – VII ZB 20/17; vom 21.11.2012 – VII ZR 48/11; vom 09.07.2008 – VII ZR 6/07; vom 17.05.2006 – VII ZB 250/03)! Der [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Wenn sich aus der Gesamtschau eines einseitig belastenden Ehevertrages dessen Sittenwidrigkeit ergibt, erfasst die Nichtigkeitsfolge nach ständiger Rechtsprechung den gesamten Vertrag, <strong>auch bei Vorliegen einer salvatorischen Klausel</strong> (so <a rel="noreferrer noopener" aria-label="BGH Beschluss vom 17.01.2018 – VII ZB 20/17 (öffnet in neuem Tab)" href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;nr=81015&amp;pos=0&amp;anz=1" target="_blank">BGH Beschluss vom 17.01.2018 – VII ZB 20/17</a>; vom <a rel="noreferrer noopener" aria-label="21.11.2012 – VII ZR 48/11 (öffnet in neuem Tab)" href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;nr=62792&amp;pos=0&amp;anz=1" target="_blank">21.11.2012 – VII ZR 48/11</a>; vom 09.07.2008 – VII ZR 6/07; vom 17.05.2006 – VII ZB 250/03)!<br> Der Grund dafür ist, dass mit einem <a href="/ehevertrag/">Ehevertrag</a>/<a href="/trennungsvereinbarung/">Trennungsvertrag</a>/ <a href="/scheidungsfolgenvereinbarung/">Scheidungsfolgenvertrag</a>, ein einheitlicher Sachverhalt, nämlich die Ausgestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse einer Gesamtregelung zugeführt werden soll. Dieser Vertragszwecks wäre gestört, im Falle des Fortbestehens einzelner Klauseln. </p>



<p>Es ist daher anzuraten, bestehende <a href="/ehevertrag/">Eheverträge</a> überprüfen zu lassen und gegebenenfalls anzupassen, wenn sich die Lebenssituation, zum Beispiel durch Änderung der Familienplanung oder durch Erkrankung eines Ehepartners oder sonstige Umstände ändert.</p>
<hr>
<h3><a href="/">Rechtsanwältin Angelika Ehlers</a><br>
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